– Die aktuelle Prognose zur Entwicklung von Unfallzahlen und Jahresfahrleistungen für das Jahr 2024 der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegt vor.
– Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig - zum Teil auch Fahrzeuge von Baubetriebshöfen.