Änderung der Gefahrstoffverordnung
Im Dezember 2024 verabschiedeten Bundesregierung und Bundesrat zahlreiche Änderungen der Gefahrstoffverordnung.

Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung betreffen hauptsächlich die Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen im Allgemeinen und mit Asbest im Speziellen. Durch die Änderungen der Gefahrstoffverordnung wird das risikobezogene Maßnahmenkonzept, welches bisher in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 910) geregelt war, geltendes Recht. Das Konzept betrachtet die Wahrscheinlichkeit einer Krebserkrankung in Anhängigkeit der Exposition mit einem krebserzeugenden Gefahrstoff in der Atemluft über das gesamte Berufsleben.
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