Gesetzeskonformer Akku-Transport

Für den Umgang und auch den Transport mit Lithium-Ionen-Akkus gelten Regeln. Was Sie beim Transport wissen müssen.
Akku-Transportbox auf Bauhof-Fahrzeug
Die Ladebox CB 1 von Stihl lässt sich auch auf den von Bauhöfen häufig genutzten Pritschenfahrzeugen fixieren.

Lithium-Ionen-Akkumulatoren sind als Gefahrgut eingestuft. Der Transport von Akkus erfordert einen ADR-Schein. Bei betrieblichen Transporten, wie Fahrten vom Bauhof zu den Einsatzorten kann die so genannte „Handwerkerregelung“ in Anspruch genommen und somit auf einen Gefahrgutschein beim Fahrer verzichtet werden.

Wichtig: Lithium-Akkus dürfen nur sehr einfach transportiert werden, wenn diese zusammen mit den Geräten mit zum Einsatzort genommen werden. Wie viele Akkus mitgeführt werden dürfen, wird durch die 1000-Punkte-Regel ermittelt. Wie wird das berechnet? Lithium-Akkus sind in die Beförderungsklasse 2 und damit den Faktor 3 eingestuft. Das Gewicht der transportierten Akkus muss mit dem Faktor 3 multipliziert werden, daraus ergibt sich die Punktezahl, die unter 1.000 liegen muss. Das maximale Gewicht der transportierten Akkus darf damit 333 kg nicht überschreiten, um ohne Gefahrgutschein transportiert werden zu dürfen.  

Checkliste zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren.