– Mehr Effizienz und Entlastung im täglichen Einsatz: MULAG präsentiert auf der IFAT 2026 ein neu entwickeltes Auslegersystem für kommunale Anwendungen.
– Verträge kommen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 145) durch „zwei übereinstimmende Willenserklärungen“ (Angebot und Annahme) zustande.