Was ist das Klimaanpassungsgesetz?

Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes setzt einen bundesweiten Rechtsrahmen für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen.
Hochwasser an einer Straße
Foto: Noordhof

Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Es setzt erstmals einen bundesweiten Rechtsrahmen für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Die Länder werden mit dem Gesetz aufgefordert, selbst Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass Kommunen eigene Klimaanpassungskonzepte erarbeiten. Der Bund verpflichtet sich im Gegenzug dazu, seine eigene bereits im Jahr 2008 verabschiedete Klimaanpassungsstrategie fortzuentwickeln, neu zu konzipieren und mit messbaren Zielen zu hinterlegen. Das KAnG macht damit Anpassungskonzepte der Kommunen zum zentralen Instrument der Klimaanpassung, wobei es den Ländern große Freiheiten einräumt, wie sie ihre Vorgaben zur Konzepterstellung ausgestalten. Inhaltlich werden die Länder durch das KAnG aufgefordert, ihre Anforderungen an die kommunalen Konzepte so auszugestalten, dass sie auf einer Klimarisikoanalyse oder einer vergleichbaren Entscheidungsgrundlage basieren (§12 Abs. 3 KAnG).