– Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig - zum Teil auch Fahrzeuge von Baubetriebshöfen.
– Die Absicherung verkehrsgefährdender Teile im Straßenverkehr wird gerne mal vernachlässigt. Beim Frontlader am Traktor lässt sich das leicht umgehen.
– Seit dem 1.1.24 gilt eine neue Obergrenze für nationale Beschaffungen. Werden diese überschritten, ist europaweit auszuschreiben. Was ist zu beachten?
– Am 15.2.22 wurden die neuen „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen.