Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung im kommunalen Fuhrpark

Die HU beinhaltet eine Mängelprüfung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und ihre Umweltverträglichkeit sowie die Untersuchung zur Einhaltung der entsprechenden Bauvorschriften. Die SP umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung u. a. des Fahrwerks, der Verbindungseinrichtungen, der Lenkung, der Räder und der Bremsen. Die Prüfplakette der HU, mit der Darstellung der nächsten HU (Monat/Jahr), befindet sich auf dem amtlichen Kennzeichen (meistens heckseitig). Das SP-Schild mit der Prüfmarke wird sichtbar am Fahrzeugaufbau angebracht. Die Durchführung der Untersuchung hat mit dem letzten Monat der HU oder SP zu beginnen. Es ist keine Rückdatierung mehr möglich.

Bis 40 km/h nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung
Zugmaschinen (Traktoren), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h, müssen, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, nur alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Eine SP ist nicht erforderlich.

HU und SP vom Gewicht abhängig
Bei Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Traktoren etc.) und Anhänger, die schneller als 40 km/h zugelassen sind, ist das Untersuchungsintervall abhängig von der zulässigen Gesamtmasse (siehe Tabelle). So müssen beispielsweise die kleineren Lkw (> 3,5 t bis < 7,5 t zG) nur jährlich zur HU, während die Kraftahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse, zusätzlich alle 6 Monate die Sicherheitsprüfung absolvieren müssen. Das gilt auch für Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse über 10 t beträgt.

Keine Untersuchung für...
Von den Untersuchungen befreit sind Kraftfahrzeuge bis 6 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Radlader, Teleskoplader usw., deren bbH 20 km/h nicht übersteigt.
Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen