Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung im kommunalen Fuhrpark

Welche Regelungen gelten für Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) bei kommunalen Fahrzeugen und welche Fahrzeuge sind befreit davon?
Übersicht der Untersuchungspflicht von Fahrzeugen
Quelle: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr, Art.-Nr. 1035, 25. Auflage, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Die HU beinhaltet eine Mängelprüfung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und ihre Umweltverträglichkeit sowie die Untersuchung zur Einhaltung der entsprechenden Bauvorschriften. Die SP umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung u. a. des Fahrwerks, der Verbindungseinrichtungen, der Lenkung, der Räder und der Bremsen. Die Prüfplakette der HU, mit der Darstellung der nächsten HU (Monat/Jahr), befindet sich auf dem amtlichen Kennzeichen (meistens heckseitig). Das SP-Schild mit der Prüfmarke wird sichtbar am Fahrzeugaufbau angebracht. Die Durchführung der Untersuchung hat mit dem letzten Monat der HU oder SP zu beginnen. Es ist keine Rückdatierung mehr möglich.
 

Komunaltraktor mit Anhänger mit 40km/h Zulassung
Vorteil 40 km/h Zulassung: Die Fahrzeuge müssen nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung und benötigen keine Sicherheitsprüfung. (Foto: Vaupel)

Bis 40 km/h nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung

Zugmaschinen (Traktoren), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h, müssen, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, nur alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Eine SP ist nicht erforderlich.

Boki H140
Die zulässige Gesamtmasse für dieses Fahrzeug liegt unter 7,5 t. Eine Sicherheitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Durch die 60 km/h-Zulassung ist jährlich die Hauptuntersuchung Pflicht. (Foto: Vaupel)

HU und SP vom Gewicht abhängig

Bei Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Traktoren etc.) und Anhänger, die schneller als 40 km/h zugelassen sind, ist das Untersuchungsintervall abhängig von der zulässigen Gesamtmasse (siehe Tabelle). So müssen beispielsweise die kleineren Lkw (> 3,5 t bis < 7,5 t zG) nur jährlich zur HU, während die Kraftahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse, zusätzlich alle 6 Monate die Sicherheitsprüfung absolvieren müssen. Das gilt auch für Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse über 10 t beträgt.

Radlader
Bild 3: Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist der Radlader als selbstfahrende Arbeitsmaschine von der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung befreit. (Foto: Vaupel)

Keine Untersuchung für...

Von den Untersuchungen befreit sind Kraftfahrzeuge bis 6 km/h bbH sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z. B. Radlader, Teleskoplader usw., deren bbH 20 km/h nicht übersteigt.

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen