Weiterbildung für Verantwortliche in der Verkehrsabsicherung

Seit der Einführung der neuen RSA 21 müssen Verantwortliche für eine verkehrsrechtliche Anordnung eine RSA-Schulung nach MVAS 99 nachweisen.

Bereits am 15.2.22 wurden die neuen „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ veröffentlicht.

Neben diversen Änderungen (mehr dazu lesen Sie hier), wurden die Anforderungen an die Verantwortlichen für die Verkehrsabsicherung überarbeitetDiese müssen nun jederzeit Zugriff auf die Baustelle haben, über ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügen, der deutschen Sprache mächtig sein und eine Schulung nach MVAS 99 nachweisen. Ohne einen geeigneten Verantwortlichen wird ein Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung abgelehnt.

Online-Schulung

Durch die Teilnahme am Webinar unseres Schulungspartners KommunalBiz erhalten Sie das Zertifikat nach MVAS 99 über Arbeitsstellen an Straßen von kürzerer und längerer Dauer Innerorts und auf Landstraßen. Für die Schulung am 18.6.2025 sind noch Plätze frei!
Hinweis: Es findet keine Abschlussprüfung statt. Jeder Seminarteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Kursinhalte verinnerlicht hat und bestätigt dies nach Seminarende, wenn keine Fragen mehr offen sind. 

Weitere Infos unter kommunalbiz.de