DEULA-Expertentipp: Baumpflege aus dem Korb
Die Vorzüge einer Hubarbeitsbühne in der Baumpflege werden mehr und mehr erkannt und genutzt. Der sehr begrenzte Raum sowie die eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Arbeitskorb bringen besondere Gefahren mit sich. Ist eine zweite Person im Korb für die Bedienung erforderlich, muss dieser ein Trenngitter aufweisen. Äste sollen so gesägt werden, dass sie außerhalb des Arbeitskorbs frei auf die Erde fallen können. Ein Hineinfahren des Korbs in Astwerk oder ein Zusammenstoßen mit dem Baum ist dringend zu vermeiden, da es unkontrollierbare Folgebewegungen des Arbeitskorbs mit entsprechenden Gefährdungen nach sich zieht. Bei Wind ist zu beachten, dass sich der Baum im Wind bewegt, der abgesägte Ast auf den Wind reagiert und sich die gesamte Situation durch das Entfernen von Ästen ändert. Die maximale Windgeschwindigkeit ist zu beachten. Häufig liegt sie bei 12,5 m/s bzw. 45 km/h.
Beständiges Unfallgeschehen
Seit vielen Jahren bewegt sich die Zahl der Unfälle beim Bedienen von Hubarbeitsbühnen mit tödlichem Ausgang bei durchschnittlich fünf Fällen pro Jahr. Das Fehlverhalten des Personals ist dabei mit großem Abstand vor äußeren Einwirkungen und technischen Mängeln als Ursache auszumachen. Speziell fahrbare Hubarbeitsbühnen bergen die Gefahr für den Bediener, hinauszufallen. Das geschieht beim Umstürzen bzw. durch den „Katapulteffekt“. Als Ursachen kommen unsachgemäßes Abstützen, Falschbeurteilung der Bodenverhältnisse bzw. des Untergrunds, Überlastung des Arbeitskorbs oder das Anfahren durch ein anderes Fahrzeug in Frage. Bedienpersonal kann auch aus dem Arbeitskorb hinausgeschleudert werden, beispielsweise durch Hängenbleiben an Bäumen. Ein Absturz kann ebenfalls durch Übersteigen in z. B. Gebäude vorkommen. Da dies aber verboten ist, sollte ein derartiger Unfall eigentlich ausgeschlossen sein. Eine andere typische Gefahr sind Quetschungen. Unter anderem treten sie auf, wenn durch Drehung der Arbeitsbühne zum Unterwagen am Joystick „umgedacht“ werden muss. Unaufmerksamkeit kann zu unerwarteten Bewegungen führen.
Sicherheit an erster Stelle
Hubarbeitsbühnen würden aber nicht stetig beliebter, wenn das Risiko nicht zu minimieren bzw. nicht tragbar wäre. Das setzt allerdings voraus, dass alle Möglichkeiten, die moderne Maschinen bieten, auch umfänglich genutzt werden. Die Hersteller stellen ein Betriebshandbuch zur Verfügung, das über Ausstattung und Sicherheitseinrichtungen Auskunft gibt.
Bei den Geräten können verschiedene Sensoren zum Einsatz kommen, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Momentmesseinrichtung misst bzw. überwacht das Lastmoment aus Belastung und Stellung der Bühne, welches die Arbeitsbühne zum Kippen bringen will. Sind Grenzen überschritten, können nur noch Bewegungen ausgeführt werden, die die entsprechenden Momente verringern. Die Lastmesseinrichtung misst die senkrechte Belastung und unterbricht Bewegungen, wenn die Nennlast überschritten ist. Eine Stellungsüberwachung trägt Sorge, dass die Arbeitsbühne nicht in Bereiche bewegt werden kann, die jenseits eines definierten Sicherheitsbereichs liegen. Es haben nicht alle Maschinen die gleiche Ausstattung, es ist immer das Betriebshandbuch maßgeblich.
Die DEULA rät
Eine Unfallauswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ergab bei näherer Betrachtung für 32 % der tödlich verlaufenden Unfälle als Ursachen das Herausschleudern durch Katapult- und Peitscheneffekte oder der Absturz durch z. B. Hinauslehnen sowie Übersteigen. Das legt den Schluss nahe, dass durch die Verwendung einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tödliche Unfälle zum Teil vermieden werden könnten. Ein geeignetes Auffangsystem nach Beschreibung der DGUV besteht aus einem Auffanggurt nach DIN EN 361, der Beine und Oberkörper umfasst und sich wesentlich von einem einfachen Haltegurt unterscheidet sowie einem Höhensicherungsgerät z. B. mit automatischem Trägheitsbremssystem. Die Verbindung zur Anschlageinrichtung im Korb erfolgt durch ein längenverstellbares Verbindungsmittel. Die Systemlänge soll 1,80 m nicht übersteigen.
Das Tragen eines Auffanggurtes wird grundsätzlich empfohlen, insbesondere bei selbstfahrenden Hubarbeitsbühnen. Entscheidend ist, was in der Betriebsanleitung steht. Wird hier zum Tragen eines Auffanggurtes aufgefordert, muss dieses befolgt werden. Der Betriebsinhaber kann sich mit einer Gefährdungsbeurteilung darüber hinwegsetzen, trägt jedoch dann die Verantwortung. Im Straßenverkehr ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes seit Jahrzehnten für die meisten Menschen in Deutschland zum Automatismus geworden. Das sollte auch für jeden Arbeitskorb angestrebt werden. Jeder Unfall und besonders jeder tödliche ist einer zu viel.
Matthias Schwengels, Fachlehrer DEULA Westerstede
Fotos: Archiv, Privat
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