Regeln für die Spielplatzkontrolle

Die Spielplatzprüfung muss durch ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende in vorgeschriebenen Intervallen erfolgen.
Spielplatzprüferin an Wippe. Im Hintergrund Spielplatzkrontrollfahrzeug
Der regelmäßigen Spielplatzprüfung kommt eine entscheidende Rolle zu (Foto: Schmatzler)

Wie gelingt es, dem Sicherheitsanspruch von Eltern, den einschlägigen Normen einerseits und einem gewissen Risikoangebot, als wesentlichem Bestandteil des Spielens, andererseits, gerecht zu werden? Die Antwort ist einfach: Immer dann, wenn die mit der Planung, dem Bau, der Einrichtung, Inspektion und Wartung von Spielplätzen Beschäftigten über die notwendigen, umfassenden Kenntnisse verfügen: Wenn sie zum einen wissen, welche Anforderungen an die Sicherheit von Spielplätzen gestellt werden, welche Rechtsgrundlagen es gibt und wie diesen entsprochen werden kann; und zum anderen die Wichtigkeit von Spielwert kennen und wie wichtig dieser für das Lernen von Gefahren ist.

Regelmäßige Inspektionen sorgen für Sicherheit

Die Sicherheit von Spielplätzen regeln im Wesentlichen zwei Normen:

  • Die zentrale DIN EN 1176 formuliert die konkreten Anforderungen an Spielplatzgeräte hinsichtlich Konstruktion, Installation und Wartung.
  • Ergänzend dazu befasst sich die DIN 18 034 mit dem Umfeld von Spielplätzen und enthält Anforderungen sowie Hinweise für die Planung und den Betrieb.

Damit Kommunen, als Betreiber von Spielplätzen, ihrer Verkehrssicherungspflicht gerecht werden, ist eine zuverlässige, qualitativ hochwertige Spielplatzprüfung durch entsprechend ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende besonders wichtig.

Die DIN EN 1176 definiert die notwendigen Maße, die einzuhalten sind, damit Kinder Spielgeräte sicher nutzen können: Von den Vorgaben für stoßdämpfende Böden und den Maßgaben, welcher Boden für welche Fallhöhe geeignet und zugelassen ist, bis hin zu den verschiedenen zugelassenen Maßen, zur Vermeidung von Fangstellen. Darüber hinaus regelt diese Norm, welche Arbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherung des einwandfreien Zustands eines Spielplatzes notwendig sind sowie die dafür nötigen verschiedenen Inspektionsarten.

Teil 1: Visuelle Inspektion: täglich bis wöchentlich

Bei der visuellen Inspektion sollen offensichtliche Gefährdungen erkannt werden, die als Folge normaler Nutzung, von Witterungseinflüssen oder auch Vandalismus auftreten können. Die Anforderungen an den damit Beauftragten sind relativ gering. Eine gute Einweisung kann ausreichend sein, einen Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, einen Spielplatz entsprechend inspizieren zu können. Die visuelle Inspektion sollte wöchentlich bis täglich erfolgen. In Kindertageseinrichtungen empfiehlt es sich, dass die Mitarbeitenden, die als erste mit den Kindern das Außengelände aufsuchen, das Gelände inspizieren.

Prüfkörper Firsch bei der Spielplatzkontrolle
Mit dem so genannten Fisch kann der Spielplatzprüfer V-förmige Öffnungen auf gefährliche Kopf-/Hals-Fangstellen prüfen. (Foto: Maßstab Mensch)

Operative Inspektion: alle 1 bis 3 Monate

Die operative Inspektion ist eine detailliertere Prüfung. Funktion, Stabilität und vor allem Verschleiß der Geräte unter dem Aspekt der Betriebssicherheit müssen hierbei kontrolliert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf alle Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind. Die operative Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden.

Eine einweisende Schulung, so dass Mitarbeiter diese Aufgabe eigenverantwortlich erfüllen können, kann für diese beiden Formen der Inspektion ausreichend sein.

Jährliche Hauptinspektion durch Sachkundigen

Im Gegensatz dazu bedarf es für die jährliche Hauptinspektion eines sachkundigen Spielplatzprüfers, der diese unter Einhaltung der Normvorgaben und anhand der Herstellerunterlagen absolviert. Die Jahreshauptinspektion ist umfassend und dient der Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands der Spielplatzgeräte, ihrer Standsicherheit sowie des stoßdämpfenden Spielplatzbodens. Zudem sind jegliche Veränderung der Gerätekonstruktion auf Grund von ausgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen zu prüfen.

Für die jährliche Hauptinspektion bedarf es einer Sachkunde, die nach den deutschlandweit einheitlichen Qualitätsstandards der DIN 79161 (Teile 1 und 2) erlangt wurde (Qualifizierter Spielplatzprüfer). Diese Regelung soll Prüfern und Betreibern von Spielplätzen mehr Sicherheit bei einer entsprechenden Bewertung bieten. Die Ausbildung zum Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79 161 richtet sich vor allem an Mitarbeitende von Kommunen, Gemeinden und Garten- und Landschaftsbauern, die bislang die Operative Inspektion durchgeführt oder bereits Grundkenntnisse in der Prüfung von Spielplätzen (z.B. Planung, Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb) haben und die Jahreshauptinspektion oder die Abnahme nach Neuinstallation zukünftig selbstständig durchführen sollen. Die Mitarbeitenden müssen über eine mindestens dreijährige Spielplatzgeräte bezogene Tätigkeit (Berufserfahrung) verfügen.

Die fachgerechte Dokumentation der Spielplatzprüfung bietet neben der Rechtssicherheit eine verlässliche Grundlage für die Mängelbeseitigung. Sind Schäden und deren mögliche Behebung umfassend dokumentiert, kann der Spielplatzbetreiber ein entsprechendes Budget für den Austausch von Teilen oder Spielplatzgeräten bereitstellen.

Fazit

Kommunen schaffen mit Spielplätzen wertvolle Erlebnisräume. Orte, die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen die Freiheit gewähren, sich selbst auszuprobieren und ihre Grenzen auszuloten. Intelligente Planung in Zusammenarbeit mit Fachleuten hilft, das gesamte Spektrum möglicher Spielangebote in Erwägung zu ziehen. Budgets sind dann sinnvoll, zielgerichtet und erfolgreich investiert, wenn sie Kindern langfristig einen Ort zur Verfügung stellen, an dem sie sich gerne aufhalten, weil er ihnen anregende Spielerlebnisse bietet. Orte, die sie emotional binden. Gleichzeitig muss es Kommunen ein Anliegen sein, sichere Spielplätze zu schaffen und zu erhalten, zum Wohle der Kinder, der Eltern und Aufsichtspersonen.

Peter Schraml, Maßstab Mensch

Mehr zum Thema Spielplätze lesen Sie in der KommunalTechnik Ausgabe 1/2025.