Kommunale Fahrzeuge – Zulassung und Besonderheiten, Teil 3

Im dritten und letzten Teil unserer Serie über die wichtigsten Fahrzeugbauarten auf dem Bauhof geht es um die Lkw-Bauarten.
Unimog mit langem Radstand
Unimog mit langem Radstand (Foto: Vaupel)

Klassische Lkw mit Kippmulde, Pritsche, Wechselaufbauten oder Hakenlift sind aus rechtlicher Sicht eindeutig als Lkw einzuordnen. Mit einer entsprechender Verbindungseinrichtung darf hinter einem Lkw ein Anhänger mitgeführt werden.

Die Kombination aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger ist ein Sattelkraftfahrzeug. Auf dem Bauhof ist diese Kombination eher selten zu finden. Aber, kleinere Sattelkraftfahrzeuge werden gerne für den Maschinentransport eingesetzt.

Lastkraftwagen (klassisch)

Schlüsselnummer national: 06 6100, Lkw mit Abrollvorrichtung (Beispiel)
EU-Klasse (Beispiele): N2 BA02, Lkw mit offenem Kasten bis 12 t zG
N3 BA09, Lkw mit Hakenlift über 12 t zG
Anhängerverbindung / Typ:

Zugmaul / ein Anhänger

Kfz-Steuer: Ja, Anhänger können über den Anhängerzuschlag befreit werden (§ 10 KraftStG).
Führerschein: Klasse C1: Lkw bis 7,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse C1E: Lkw bis 7,5 t zG mit Anhänger in der Fahrzeugkombination bis 12 t zG
Klasse C: Lkw über 7,5 t zG mit Anhänger bis 750 kg zG
Klasse CE: Lkw über 7,5 t zG mit Anhänger > 750 kg zG 
Berufskraftfahrerqualifikation: Ja.
Nein, bei Fahrten zur Straßen- und Stadtreinigung und im Winterdienst.
Nein, wenn die Handwerkerreglung zutrifft (Fahrtätigkeit ist nicht Hauptbeschäftigung des Fahrers). 
Fahrzeugbreite:          2,55 m

Sattelzugmaschine (klassisch)

Schlüsselnummer national:   88 0000
EU-Klasse (Beispiel): N2 BC, Sattelzugmaschine bis 12 t
N3 BC, Sattelzugmaschine über 12 t
Anhängerverbindung / Typ: Sattelplatte / Sattelanhänger
Kfz-Steuer:

Ja

Sattelanhänger können über den Anhängerzuschlag befreit werden (§ 10 KraftStG).

Führerschein:  Klasse C1: Lkw bis 7,5 t zG mit S-Anhänger bis 750 kg zG.
Klasse C1E: Lkw bis 7,5 t zG mit S-Anhänger in der Fahrzeugkombination bis 12 t zG.
Klasse C: Lkw über 7,5 t zG mit S-Anhänger bis 750 kg zG.
Klasse CE: Lkw über 7,5 t zG mit S-Anhänger > 750 kg zG. 
Berufskraftfahrerqualifikation:            Ja
Nein, bei Fahrten zur Straßen- und Stadtreinigung und im Winterdienst.
Nein, wenn die Handwerkerreglung zutrifft (Fahrtätigkeit ist nicht Hauptbeschäftigung des Fahrers).
Fahrzeugbreite: 2,55 m

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen