5 Tipps für die naturnahe Grünflächenpflege in der Kommune

Die naturnahe Grünflächengestaltung in Kommunen bedarf eines fachgerechten Pflegemanagements. Fünf Tipps für ein gutes Gelingen.
Handgeräte für die naturnahe Grünflächenpflege
aturnahes Grün braucht auch Pflege, nur eine andere als die herkömmliche. (Foto: Stiftung Mensch und Umwelt)
  1.  Natürliche Dynamiken sind erwünscht und werden zugelassen. Taucht eine Pflanze an anderer Stelle als anfangs geplant auf, darf sie dort wachsen. Das ursprüngliche Bild der Planung darf sich über die Jahre also verändern. Invasive Neophyten und Baumsämlinge werden jedoch immer gejätet. Gleiches gilt für Gräser in Beeten. Auch Problemkräuter wie Quecke oder Weißer Gänsefuß werden entfernt.
  2. Verdorrte Stängel werden vor dem Winter nicht komplett abgeräumt, da sie Vögeln Futter und Insekten Unterschlupf bieten. Sie werden bis ins späte Frühjahr stehengelassen.
  3. Blumenwiesen werden nur ein- bis dreimal, in der Regel zweimal, geschnitten. Hierfür eignet sich schneidendes Gerät wie ein Balkenmäher besser als rotierende Messer. Das Mahdgut wird immer abgeräumt, damit sich keine Nährstoffe auf der Fläche anreichern. Magere Standorte weisen eine höhere Diversität auf.
  4. Gehölze dürfen in ihrer natürlichen Form wachsen, ein Formschnitt findet nicht statt.
  5. Bei der Fertigstellungspflege ist ein möglicher Konflikt mit DIN 18916 zu beachten. Die dort festgeschriebenen Punkte wie das Lockern der Fläche, die Entfernung jeglichen Wildwuchses und das Düngen der Fläche sind für die naturnahe Pflege nicht geeignet. Dies muss im Vorfeld schriftlich fixiert werden.

Markus Schmidt, Stiftung für Mensch und Umwelt