Winterdienst in Kommunen: Kosten minimieren

Auch Kommunen müssen sparen. Daher werden die Kosten für den kommunalen Winterdienst immer wieder auf den Prüfstand gestellt.
Gerade angesichts der zunehmenden Frost-Tau-Wechsel ist ein strategischer, vorbeugender Winterdienst erforderlich. (Foto: Archiv)

Die Kosten für den Winterdienst können erheblich sein. Das ist Grund genug, sich mit dem Thema Kostenminimierung im Winterdienst genauer auseinanderzusetzen. Die Verantwortlichen in Kommunen müssen zur Kostenoptimierung individuell ihren Winterdienst auf den Prüfstand stellen und Lösungen entwickeln.

Dabei sollten sie sich Fragen beantworten zu: Wie wirkt sich der Klimawandel auf den Winterdienst aus und wie kann bzw. muss der Winterdienst darauf reagieren? Wie können die Kosten vom Winterdienst weiter optimiert werden, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen (Streupflicht), die Umweltfreundlichkeit oder die Verkehrssicherheit und die Wirtschaftskraft der Kommune beeinträchtigt werden?

Auswirkung des Klimawandels

Dass der Klimawandel bereits da ist und massive Auswirkungen auf unser Wetter hat, wird heutzutage kaum noch bezweifelt. Wie sich das in den nächsten Jahren auf den Winterdienst auswirken wird, ist allerdings umstritten. Die Schlussfolgerung, dass wir in Zukunft keinen Winterdienst mehr brauchen und daher die Investitionen reduzieren können, ist aber falsch. Im Gegenteil: Die Klimaveränderungen stellen ganz besondere Anforderungen an den Winterdienst bezgl. Planung und Ausrüstung. Denn die Schwerpunkte der Einsätze verschieben sich in vielen, vor allem flacheren Regionen von häufigen Schneefällen zu vielen Frost-Tau-Wechseln mit überfrierender Nässe und kritischer Eisglätte, die möglichst vorbeugend bekämpft werden muss.

Im Winterdienst auf Fahrbahnen (Straßen und Radwege) besteht eine gesetzliche Streupflicht auf verkehrswichtigen und gefährlichen Fahr-bahnen. (Foto: Archiv)

Gleichzeitig nimmt die Intensität von Extremwetter-Ereignissen zu. Dazu gehören im Winter starke und anhaltende Schneefälle, verbunden mit starken Winden (die zu Schneeverwehungen führen), extremen Minustemperaturen und Eisregen. Diese Ereignisse sind zwar relativ selten und meist regional beschränkt, treten dann aber plötzlich mit hoher Intensität auf. Der Winterdienst muss auf solche Ereignisse vorbereitet sein, um im Ernstfall ausreichend reagieren zu können und im Sinne der Daseinsvorsorge das Hauptverkehrsnetz befahrbar zu halten.

Dies erfordert eine gute strategische Vorbereitung mit Notfallplänen, ausreichend Ressourcen an Fahrzeugen/Geräten und Personal sowie Know-How mit entsprechenden Schulungen des Personals. Fremdunternehmen wie Baufirmen und Landwirte, die im Extremfall unterstützend zum Schneeräumen und zur Schneeabfuhr eingesetzt werden, sollten ebenfalls Teil dieser Notfallpläne sein. Diese Vorhaltung von Ressourcen über den Normalbetrieb hinaus sowie Schulung und Training der Mitarbeiter bindet Finanzen und Ressourcen auch in Zeiten normaler Witterung.

Wetterextreme im Blick behalten

Trotz der insgesamt durchschnittlich milden Winter in den letzten Jahren kommt es immer wieder zu extremen Wintereinbrüchen. Im Februar 2021 gab es in weiten Teilen Nord- und Mitteldeutschlands (Region von Bielefeld bis Leipzig) drei Tage lang andauernde Extrem-Schneefälle bis zu 25 cm pro Tag, verbunden mit starken Winden, anschließend für zwölf Tage eine extreme und dauerhafte Abkühlung unter den Nullpunkt auf bis zu -20 °C, abschließend einen extremen Eisregen. Diese gewaltigen Schneemengen, die zusätzlich in freien Lagen noch verweht wurden, konnten nur mit hoher Kraftanstrengung und Bündelung der Ressourcen im Hauptstraßennetz einigermaßen geräumt und die Straßen freigehalten werden. Auf den Nebenstrecken und Nebenflächen musste der Schnee liegen bleiben und vereiste, so dass er nur mit sehr viel Aufwand überhaupt noch geräumt werden konnte. Dies konnte nur von Betrieben gemeistert werden, die hierauf strategisch vorbereitet waren.

Dr.-Ing. Horst Hanke,

Vorsitzender des Fachausschusses Winterdienst des VKU

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 5/24.