Glyphosateinsatz im Mai 2015
Der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln steht turnusgemäß im Focus des öffentlichen Interesses. Aufgrund der so genannten Annex 1-Listung, also der Zulassung der Mittel über eine Aufnahme in den Anhang I der EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie 91/414/EWG, müssen sie in regelmäßigen Abständen von zehn Jahren wieder zugelassen werden. Neben der Anwendung verschiedener Glyphosat-Produkte im Kulturland, also in der Landwirtschaft oder auch im Forst, besteht – beziehungsweise bestand – bisher die Möglichkeit, diese Mittel per Ausnahmegenehmigung auch auf öffentlichen Flächen auszubringen.
Im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung und der Neubewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat ist Deutschland berichterstattender Mittgliedstaat. Dieser überprüft den Antrag des Her- bzw. Antragstellers und informiert Hersteller, Kommission und European Food Safety Authority (EFSA) über das Resultat. Derzeit liegt sowohl der vorläufige Bewertungsbericht der Glyphosat Task Force (GTF) als auch ein ergänzender Bewertungsbericht, in den weitere Studien eingegangen sind, vor. Die beteiligten Deutschen Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Umweltbundesamt, sowie auch das Julius Kühn-Institut (JKI) haben Glyphosat nach jetzigen Kenntnisstand als sicher und nicht krebserzeugend eingestuft. Die öffentliche Konsultation und Kommentierung ist – eigentlich – abgeschlossen. Entscheiden muss nun die EU-Kommission, beziehungsweise die EFSA.
Dem gegenüber steht ein kürzlich veröffentlichter Bericht einer Unterorganisation der World Health Organisation (WHO), der International Agency for Research on Cancer, kurz IARC, in dem Glyphosat als kanzerogene Gruppe der Stufe 2A, also wahrscheinlich krebserzeugend für Menschen, eingestuft wird. Auf Basis dieses Berichtes der IARC wurde die Regelung zum Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf Nichtkulturland in Niedersachsen kürzlich per Vorsorgeerlass gekippt.
Auch im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die Anfang Mai in Osnabrück stattfand, wurden weitreichende Beschlüsse zu Einschränkung des Glyphosat-Einsatzes gefasst. Im jetzigen VSMK-Beschluss wird der Bund aufgefordert, auf Grundlage der IARC-Bewertung „aus Vorsorgegründen die Abgabe an und die Anwendung durch Privatpersonen zu verbieten“. Außerdem erwarten die Verbraucherschutzminister vom Bund zeitnah zumindest ein vorläufiges Verbot von Glyphosat bei verbrauchernahen Anwendungen. „In Gärten, Parks und auf Kinderspielplätzen hat das Pestizid nichts zu suchen, auch in der Hobbygärtnerei halte ich die Anwendung für nicht angebracht“, so der diesjährige VSMK-Vorsitzende, Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer.
Johannes Rohmann, Redaktion KommunalTechnik
Stand: 27.Mai.2015