Rattenköder rechtskonform in Kanalnetzen einsetzen

Rodentizide dürfen nicht in den Wasserkreislauf gelangen. Welche neuen Vorgaben gelten ab 2026 und welche Köderboxen sind erlaubt?
Kommunaker Mitarbeiter lässt Köderbox in den Kanal ab.
Foto: Keppler

Das Kanalnetz ist gerade in urbanen Ballungszentren ein Hotspot für Ratten. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen bieten Kanalnetze einen ungestörten Lebensraum für die intelligenten Schadnager, zum anderen gibt es hier Nahrung im Überfluss. Das sind vor allem Essensreste, die über die Toilette entsorgt werden. Um Ratten in Abwasserkanälen zu bekämpfen, wurden Fraßköder in der Vergangenheit einfach mit Hilfe eines Drahts in die Kanalschächte gehängt. Die Ratten hatten leichten Zugang, konnten die Wirkstoffe der Rodentizide aufnehmen und sind anschließend verendet. Ein Verfahren, bei dem die Wirkstoffe der Fraßköder allerdings auch mit dem Abwasser in Berührung gekommen sind. Entweder, weil diese sich vom Draht gelöst haben, oder weil ansteigende Wasserstände im Kanal die Köder erreicht haben. Das hatte negative Auswirkungen auf die Wasserqualität, da die Wirkstoffe als persistent, bioakkumulierend und toxisch gelten und nur schwer wieder abgebaut werden können. 

Bei der letzten Wiederzulassung von antikoagulanten Rodentiziden in 2018/2019 wurde daher festgelegt, dass bei der Anwendung von Ködern in der Kanalisation, in Gewässernähe und in der Nähe von Wasserableitungssystemen diese nicht in Kontakt mit dem Wasser bzw. Abwasser kommen dürfen. Dadurch sollten Einträge in die aquatische Umwelt minimiert werden. Zur praktischen Umsetzung dieser Risikominderungs-Maßnahmen (RMM) wurden keine verbindlichen Vorgaben in der Zulassung gemacht.

Rattenköder für die Kanabeköderung
Foto: Keppler

Neue Vorgaben ab 2026

Aktuell dürfen Rodentizide noch bis zum 31.12.2025 offen in den Kanal gehängt werden. Ab 01.01.2026 dürfen im Kanal entsprechende Köder dann nur noch in sogenannten Kanalköderboxen ausgebracht werden, die einen Kontakt des Köders mit dem Abwasser verhindern.

Diese müssen ab diesem Zeitpunkt nach § 18 Infektionsschutzgesetz (lfSG) zugelassen sein, was derzeit noch nicht auf alle am Markt erhältlichen Kanalköderstationen zutrifft. Um trotzdem wirkungsvolle eine Bekämpfung der Ratten in den Kanalnetzen zu gewährleisten, wurden in der Folge verschiedene Köderstationen entwickelt, in denen Fraßköder angeboten werden können und dabei nicht mit dem Abwasser in Berührung kommen. Die Stationen beruhen entweder auf dem Tauchglockenprinzip oder sie sind aufschwimmend. Bei einer Box gibt es außerdem eine Rückstauklappe.

Neben der Köderplatte, an der der Köder verschleppsicher befestigt werden muss, verfügen die Köderstationen außerdem über Zugänge, die es den Ratten ermöglichen an den Köder zu kommen. Genau diese Zugänge entscheiden letztlich, wie die Köder angenommen werden. Ratten begeben sich nicht gerne auf unbekanntes Terrain. Um ihnen den Zugang zum Köder so attraktiv wie möglich zu machen, sollte der Zugang zum Köder möglichst groß sein.

Einfaches Handling

Eine weitere Herausforderung bei der Verwendung dieser Köderstationen ist das Handling beim Köder- oder Ortswechsel. Gerade für die Schädlingsbekämpfer ein zentraler Faktor, schließlich sollen mit den Köderboxen nicht nur Ratten zuverlässig, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll bekämpft werden. Entsprechend einfach sollten die Köder gewechselt oder die komplette Box umgesetzt und/oder gereinigt werden können. Hier gibt es zwischen den einzelnen Modellen sehr unterschiedliche Konzepte. Verschiedene Köderstationen können mit Hilfe eines Stahlseils oder einer Kette in den Schacht abgelassen und zwischen Schmutzfänger und Schachtwand befestigt werden, andere können mit Hilfe spezieller Werkzeuge im Kanalschacht montiert bzw. für einen Köderwechsel demontiert werden. Darüber hinaus gibt es Kanalköderstationen, deren Grundplatte im Kanalschacht fest verschraubt wird und bei denen von oben der Köderträger demontiert und nach oben verbracht werden kann.

Kanalköderstationen, die lediglich im Schacht abgelassen und am Grund abgesetzt werden, sollten über eine entsprechend schwere Grundplatte und eine praxistaugliche Sicherung verfügen, um nicht bei steigenden Wasserständen umgestoßen oder fortgespült zu werden.  Die denkbar schlechteste, weil zeitaufwendigste Lösung ist es, wenn ein Mitarbeiter zum Köderwechsel in den Schacht steigen muss. Das ist betriebswirtschaftlich allenfalls an schwer zugänglichen Hotspots vertretbar.

Weiterentwicklung

Während die meisten Köderstationen direkt für den Einsatz in Schmutzwasserkanälen konzipiert sind, hat es zuletzt eine interessante Weiterentwicklung der Köderstation FZV30 gegeben. Sie steht ab sofort in der Variante FZV30 für den Straßenablauf zur Verfügung, die in einen passenden Einsatz für Regenwasserzuläufe integriert ist. So kann die FZV30 für den Straßenablauf ohne  bauliche Änderungen in die Straßeneinläufe eingesetzt werden. Das Wasser kann ungehindert abfließen, an der Köderstation des Typs FZV30 vorbei. Der Aufwand für den Einbau beschränkt sich auf ein Minimum, da die Rattenköderstation einfach gegen den Schlammeimer im normgerechten Kanaleinsatz passgenau ausgetauscht wird. Der Vertrieb der FZV30 für den Straßenablauf erfolgt über die Rockstroh GmbH Bad Rappenau.

Stephan Keppler, Redaktion KommunalTechnik 

Eine Marktübersicht der zulässigen Köderboxen lesen Sie hier.
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