Neues Elektrogesetz ab Januar 2026
Die Anpassungen zum Elektrogesetz wurden am 27. November 2025 im deutschen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Große Teile des ElektroG4 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die neuen Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten im Handel werden noch bis Mitte 2026 aufgeschoben.
Ziel der ElektroG-Novelle, mit der auch eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden soll, ist eine verbesserte Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte. Insbesondere sollen Sammelmengen gesteigert und Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien vermindert werden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte bereits im Juli Stellung zur geplanten Novelle bezogen. Er begrüßt die praxisgerechte Regelungen für kommunale Sammelstellen. Die Entsorgung von Einweg-Vapes würden jedoch ein ungelöstes Problem bleiben.
msc