Alpine-Symbol auf Winterreifen wird Pflicht
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 36 Absatz 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dort heißt es in Bezug auf Winterreifen:
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und
2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) […] gekennzeichnet sind.
Hinweis: Die Winterreifenpflicht ist an kein konkretes Datum gebunden. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse. Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ (§ 2 Absatz 3 a Straßenverkehrs-Ordnung) müssen Sie eine entsprechende Bereifung an Ihrem Kfz nachweisen können.
Quelle und weitere Infos: bussgeldkatalog.org