Fahrerlaubnisklassen für kommunale Einsätze

Vor der Winterdienst-Saison stellt sich wieder die Frage: L, T oder CE? Und für wen gilt eigentlich das Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz?
Dieses Gespann kann im Winterdienst mit der Klasse T gefahren werden. Da der Schlepper auf 50 km/h zugelassen ist muss der Fahrer 18 Jahre alt sein. (Foto: Vaupel)

Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen nur für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke genutzt werden. Neben den klassischen Einsätzen in der Land- und Forstwirtschaft sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung aber auch einige Zwecke genannt, die bei kommunalen Einsätzen zum Tragen kommen, wie z.B. Natur- und Umweltschutz dienender Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege oder dem Winterdienst. Doch auch hier sind wiederum einige Dinge zu beachten.

Die Führerscheinklassen

Die Klasse T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Damit können dann land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden. Die Regelung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist insbesondere bei noch nicht volljährigen Jugendlichen zu beachten und auch hier gibt es einige Details.

Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab einem Alter von 16 Jahren Schlepper mit einer bbH bis 40 km/h gefahren werden. Das besondere an der Klasse L ist, dass alle Personen, die im Besitz des Führerscheins B (Autoführerschein) sind, automatisch die Führerscheinklasse L besitzen, denn die Klasse B schließt die Klasse L mit ein. Diese Möglichkeit ist insbesondere für Personen, die nur gelegentlich im kommunalen Bereich tätig sind, wie Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitskräfte, eine Erleichterung. Doch Vorsicht beim Mitführen eines Anhängers, dann gilt eine max. Geschwindigkeit von 25 km/h.

Wie schon beschrieben, sind für die Klassen L und T die Einsatzmöglichkeiten für kommunale Tätigkeiten eingeschränkt. Wer damit nicht klarkommt, benötigt einen Lkw-Führerschein der Klasse C1, C1E, C oder CE. Martin Vaupel, Verkehrsexperte bei der LWK Niedersachsen, empfiehlt sogar: „Für Traktoren, Unimogs und Lkw im kommunalen Bereich ist immer die Klasse CE zu empfehlen.“

Berufskraftfahrerqualifikation

Immer noch sind viele Fahrzeugführer im Besitz des alten rosafarbenen oder sogar grauen „Lappens“, eine Umstellung auf einen EU-Führerschein (Scheckkarte) ist aus verschiedenen Gründen zu empfehlen und von Vorteil. Bei der Umschreibung sollten jedoch ein paar Dinge beachtet werden.

Im Zusammenhang mit den Führerscheinen stellt sich auch die Frage, ob die Berufskraftfahrerqualifikation für kommunale Einsätze benötigt wird. Das Gesetz gilt für Beförderungen durch Fahrer, die Kraftfahrzeuge und Kombinationen mit mehr als 3,5 t Gesamtmasse im Güterkraft- und Personenverkehr oder Werkverkehr einsetzen. Ob die Qualifikation benötigt wird oder nicht, ist oftmals vom Einzelfall abhängig. Entscheidend dabei ist, ob die Fahrtätigkeit für den Fahrer die Hauptbeschäftigung ist. Das aktualisierte BKrFQG ist seit dem 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Damit verbunden gab es auch einige Änderungen.
Text: Martin Vaupel, LWK Niedersachen/msc

Jetzt fortbilden!

Insbesondere mit Blick auf den Winterdienst stellt sich jetzt wieder die eine oder andere Frage aus diesem Bereich. Bauhofleiter und Einsatzverantwortliche sollten wissen, was gilt und wen sie zu welchem Einsatz losschicken dürfen. All dies erklärt Verkehrsexperte Martin Vaupel im KommunalBiz Webinar „L, T oder CE – Welcher Führerschein für welche kommunale Einsätze?“ an praktischen Beispielen.

Inhalte des Webinars sind:

  • Fahrerlaubnisklassen L und T für Bauhof-Einsätze
  • Empfehlungen zur Klasse CE
  • Umschreiben alter Führerscheine
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation für kommunale Tätigkeiten