DEULA-Expertentipp: Ladungsschwerpunkt und Lastverteilung

Neben der Ladungssicherung durch Kraft- oder Formschluss ist auch die richtige Platzierung der Ladung auf der Ladefläche sicherheitsrelevant.
Foto: Adobe Stock/bluedesign

Dass Ladung gesichert werden muss, ist unumstritten. Schwächen gibt es bei der Umsetzung. Nicht jeder Akteur hält sich an die Regeln der Technik. Nachlässigkeit und Unwissenheit sind die Feinde der Sicherheit. Wie sehr die Lastverteilung das Fahrverhalten verändert, spürt der Fahrer sofort. Auf welch ein riskantes Abenteuer er sich möglicherweise einlässt, kann das veränderte Neigungsverhalten des Fahrzeugs allein sicher nicht vermitteln.

Den Schwerpunkt kennen

In der Straßenverkehrsordnung heißt es (§22 [1]): „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Im Gegensatz zur Ladungssicherung wird dort auf einen Lastverteilungsplan nicht direkt eingegangen, wohl aber auf die anerkannten Regeln der Technik. In der Richtlinie VDI 2700 Blatt 4 werden diese beschrieben. Es heißt, dass eine ordnungsgemäße Lastverteilung ein Überschreiten der zulässigen Achslasten sowie ein Unterschreiten der Mindestachslasten vermeidet. Handelt es sich bei der Ladung um Stückgut, zum Beispiel auf Paletten, ist bei gleichmäßiger Verteilung auf der Ladefläche in der Regel auch eine richtige Lastverteilung gegeben, gleiches gilt für Schüttgüter. Sind aber einzelne Gegenstände von hohem Gewicht zu platzieren, kann es bei Unkenntnis des Ladungsschwerpunkts zu einer Überschreitung der zulässigen Achslast kommen. Das kann an der Vorderachse eine verminderte Lenkstabilität und zusätzlich an allen Achsen eine verminderte Bremsstabilität des Fahrzeugs bewirken.

Abb.1

Die Abbildung 1 zeigt als Beispiel den Lastverteilungsplan eines Mercedes-Benz Atego 1221L mit einer Pritsche von 7.330 mm Länge. Bei einer maximalen Zuladung von 6.384 kg muss der Ladungsschwerpunkt 725 mm vor der Hinterachse bzw. auf der Mitte der Pritsche liegen, um eine Überschreitung der zulässigen Achslasten zu verhindern. Befindet sich der Schwerpunkt der Ladung nur ca. 900 mm weiter vorn, so ist laut dem Lastverteilungsdiagramm die maximale Zuladung bereits um 3.000 kg geringer, damit Achslasten eingehalten werden. Wird beispielsweise ein mobiles Fass verladen, ist die Mitte des Fasses auch der Ladungsschwerpunkt. Soll aber zum Beispiel ein Mobilbagger transportiert werden, wird es schwieriger. Je näher man der maximalen Nutzlast kommt, umso wichtiger wird es, den Schwerpunkt zu kennen.

Martin Themann, Technischer Ausbilder an der DEULA Westerstede (Foto: DEULA)

Die DEULA rät

Durch falsche Lastverteilung kommt es in der Praxis nicht nur zur Überschreitung der zulässigen Achslasten. Da sich Lenk- und Bremsverhalten ändern, steigt auch das Unfallrisiko stark an. Der Verschleiß am Fahrzeug verändert sich bei Fehlbeladung nachteilig. Ein Lastverteilungsplan kann beim Fahrzeughersteller nachgefragt werden. Nachträgliche Auf- und Anbauten, wie z.B. Ladekran, verändern die Lastverteilung. Ist einmal der Verteilungsplan vorhanden, können für wiederkehrende Ladungen und mobile Aufbauten Markierungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Solch einfache Hilfsmittel entbinden aber weder Fahrer noch Verlader und Vorgesetzte von der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Verladung und Sicherung nach den Regeln der Technik. Es ist nicht nur wichtig, das Richtige zu tun, sondern auch zu wissen, warum es das Richtige ist.

Martin Themann, Technischer Ausbilder an der DEULA Westerstede

Der KT-Tipp

Ladungssicherung nach VDI 2700 / DIN EN 12195-1

Unfälle im Straßenverkehr und Ladungsverluste durch unzureichend gesicherte Ladungen sind häufig. Beim gewerblichen Gütertransport ist durch das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Ladungssicherung gilt aber nicht nur für Berufskraftfahrer und nicht nur für große Lkw. Die Verantwortlichkeit beschränkt sich nicht auf Fahrer und Verlader. Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter überhaupt in der Lage sind, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

DEULA-Bildungseinrichtungen bieten Lehrgänge mit den entsprechenden Ausbildungsnachweisen. Inhalte sind u.a.:

  • Gesetzliche Vorschriften
  • Anforderungen an Fahrzeuge und Lastenverteilung
  • Ladungssicherungsmethoden und -sicherungsmaterial
  • Praktische Ladungssicherung
  • Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und nicht unter die Ausbildung nach ADR fallen (z. B. Freimengen)

 

Es können Inhouse-Schulungen angeboten und Seminarinhalte den Anforderungen angepasst werden.

Weitere Informationen:
Bundesverband DEULA e.V.
Hubert Lücking
info@deula.de
04488/ 830150
www.deula.de