Beleuchtung im öffentlichen Raum: Lichtimmissonen begrenzen

Rechtliche Grundlagen, Bewertungsgrundlagen sowie Handlungsempfehlungen für einen bewussten Umgang mit Licht bis hin zur Lichtplanung.
Beleuchtungsanlage auf einem Sportplatz
Zur Überprüfung von Bestandsanlagen, beispielsweise bei Anwohnerbeschwerden können Lichtimmissionsmessungen durchgeführt bzw. durch die Behörden angeordnet werden. (Foto: ibeno)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lichtimmissionen sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hier ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) maßgeblich. Licht gehört gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG zu den Immissionen und gem. § 3 Abs. 3 BImSchG zu den Emissionen i. S. des Gesetzes. Lichtimmissionen gehören nach dem BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. 

Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2022 das Änderungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchGuaÄndG) - Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. 

Hier werden erstmalig die nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen auf Tiere und Pflanzen benannt und enthält nun explizite Regelungen zur Begrenzung von Lichtimmissionen durch Beleuchtungsanlagen im Freien. Neu hierbei ist u.a. auch, dass bestehende Anlagen um- und nachgerüstet werden müssen.

Darüber hinaus sieht die Ergänzung der Vorschrift § 54 des BNatSchG vor, Richt- und Grenzwerte für die Beurteilung von Lichtimmissionen auf Fauna und Flora zu entwickeln. Diese Richt-und Grenzwerte liegen bisher nur zur Beurteilung von Lichtimmissionen auf den Menschen vor. Wegen der Komplexität der jeweiligen Ökosysteme und die Auswirkung von Lichtimmissionen auf diese, ist noch Forschungsbedarf erforderlich und es ist mit entsprechenden Richtwerten in der nächsten Zeit nicht zu rechnen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass gemäß BNatSchGuaÄndG Bestandsanlagen umgerüstet werden müssen, sollte bereits bei aktuellen Planungen von Außenbeleuchtungsanlagen der Aspekt Lichtimmissionen berücksichtigt werden.

Lichtimmissionsmessungen und Bewertung

Die Licht-Leitlinie, Stand 2015, die von der Bund- / Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) entwickelt wurde, dient als technische Orientierungshilfe zur Beurteilung von Lichtimmissionen. Sie legt Kriterien fest, um störende oder schädliche Lichtemissionen zu begrenzen und Konflikte in der Nachbarschaft oder mit dem Umweltschutz zu vermeiden. Die Übernahme der LAI-Lichtleitlinie in die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG) variiert je nach Bundesland in Deutschland, da Umweltrecht und Immissionsschutz teilweise in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen.

In der Licht-Leitlinie werden neben Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen auch Richtwerte, je nach Baunutzungsgebiet und Tages/ Nachtzeit vorgegeben.

Zur Überprüfung von Bestandsanlagen, beispielsweise bei Anwohnerbeschwerden können Lichtimmissionsmessungen durchgeführt bzw. durch die Behörden angeordnet werden. Die Messergebnisse werden dann mit den Richtwerten der Licht-Leitlinie abgeglichen. Dabei werden zwei Hauptaspekte untersucht:

  1. Raumaufhellung bei der die Beleuchtungsstärke E (Einheit: Lux [lx]) in der Fensterebene des Anwohners gemessen wird und Rückschlüsse darauf schließen lässt, ob ein Wohn- oder Schlafraum durch die Beleuchtungsanlage unzulässig aufgehellt wird.
  2. Blendung durch die Lichtquellen. Hier werden Leuchtdichtemessung durchgeführt, Leuchtdichte L (Einheit: Candela pro Quadratmeter [cd/m²]). Dies gibt Aufschluss über eine potenzielle Blendwirkung der Lichtquelle.
Beleuchtete Baustelle in Berlin
Künstliches Licht mit hohen spektralen Blauanteilen im sichtbaren Spektrum in der Nacht kann die „innere Uhr“, also den menschlichen Biorhythmus stören. (Foto: ibeno)

Minderungsmaßnahmen zur Begrenzung der Lichtimmission

Zur Reduzierung von Lichtimmissionen durch Beleuchtungsanlagen stehen verschiedene technische Maßnahmen zur Verfügung:

  • Verwendung von Leuchten mit optischen Systemen, die eine präzise Lichtlenkung sicherstellen, so dass nur die relevanten Bereiche beleuchtet werden
  • Verwendung von warmweißen Lichtfarben ≤ 2700 K mit geringem spektralen Blauanteil, was die Blendungserscheinungen und die negative Einwirkung auf Insekten reduziert
  • Bedarfsgerechte Lichtsteuerung durch die Installation von Bewegungsmeldern und Zeitschaltuhren, Abschaltung oder Dimmung in den Dämmerungs- und Nachtstunden.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Berücksichtigung von Lichtimmissionen ist ein zunehmend wichtiger Aspekt in der Planung und im Betrieb von Außenbeleuchtungsanlagen. Um negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Frühzeitige Einbindung von Lichtplanungsexperten in den Planungsprozess
  2. Erstellung von Lichtimmissionsprognosen als Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Nach § 2 Abs. 3 BauGB ist bei Bauleitplanungen eine Umweltprüfung durchzuführen, die auch mögliche Auswirkungen durch Lichtimmissionen umfasst. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, bereits im Bauantragsverfahren eine entsprechende Prognose vorzulegen.
  3. Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte und Implementierung von Minderungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase
  4. Überprüfung und Optimierung bestehender Anlagen

Durch fachgerechte Lichtplanung lassen sich die funktionalen Anforderungen an Außenbeleuchtungsanlagen erfüllen und gleichzeitig unerwünschte Lichtimmissionen wirksam begrenzen. Eine frühzeitige Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen trägt dazu bei, Konflikte mit Anwohnern zu vermeiden und Planungs- sowie Betriebskosten zu optimieren.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Sensibilisierung für Lichtverschmutzung und teilweise konkretisierter rechtlicher Rahmenbedingungen ist es erforderlich, Lichtimmissionen als festen Bestandteil der Planung zu behandeln. Dies umfasst sowohl die lichttechnische Auslegung als auch die Auswahl geeigneter Leuchten, Lichtverteilungen und Steuerungskonzepte.

Der Einsatz adaptiver Beleuchtungssysteme und intelligenter Steuerungen ermöglicht eine bedarfsgerechte Anpassung von Beleuchtungsstärke, Betriebszeiten und Lichtverteilung. Dadurch können Sicherheitsanforderungen erfüllt und zugleich ökologische Belange berücksichtigt werden.

Die Begrenzung von Lichtimmissionen ist damit nicht ausschließlich eine technische Fragestellung, sondern erfordert auch einen sachgerechten und bewussten Umgang mit künstlichem Licht im öffentlichen Raum.

Autor: Dipl.-Ing. (FH), Jens Oehme, Beratender Ingenieur Baukammer Berlin, Sachverständiger für Licht- und Beleuchtungstechnik, Lichtimmission und Arbeitsplatzbeleuchtung bei der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V. LiTG,

In Teil 1 lesen Sie, welche Auswirkungen öffentliche Beleuchtungsanlagen auf Mensch und Umwelt haben. 
 

Literaturverzeichnis:

1. IARC. IARC Monographs Volume 124: Night Shift Work. International Agency for Research on Cancer, World Health Organization WHO. 2020.

2. BfN. BfN-Skripten 543: Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung. Bundesamt für Naturschutz BfN. Bonn : s.n., 2019.

3. Länderausschuss für Immissionsschutz. Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). 2012 / 2015.

4. BImSchG. Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). 03 1974.

5. BNatSchGuaÄndG. Änderungsgesetz des Bundesnaturschutzgesetzes. Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften. 10. 08 2021.