Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Bauarbeiter - Teil 4
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Der 4. Teil unserer KT-Serie befasst sich mit der Absicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer und den notwendigen Sonderrechten. Wenn man mit Sonderrechten im Straßenverkehr agieren will, muss man einige Regeln beachten, rät unser Autor Jens-Rolf Oppermann.
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Im Grunde haben technische und organisatorische Maßnahmen den Vorrang vor dem Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Das bedeutet, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob ausreichende Absperrmaßnahmen getroffen werden können, um das Risiko für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Bei vielen Arbeiten kürzerer Dauer ist eine Absicherung der Arbeitsstelle technisch nicht möglich bzw. das Einrichten der Absicherung dauert genau so lange und birgt Gefahren, wie die Arbeit selbst.
Auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 35 müssen alle Personen, die mit Sonderrechten im Straßenverkehr agieren, Warnkleidung tragen. Die Hintergrundfarbe kann orange-rot oder fluoreszierend-gelb sein und muss mit reflektierenden Streifen versehen sein.
Die richtige Wahl der Warnschutzkleidung ist von großer Bedeutung eines jeden Mitarbeiters, der sich im und in der Nähe des Straßenverkehrs aufhält. Das Tragen von Warnkleidung erhöht die Sicherheit und Sichtbarkeit von Mitarbeitern. Geregelt wird dies in der EN 471. Diese EN 471 ist die aktuelle Standartnorm für sichtbare Warnkleidung. Aus dieser Norm ergeben sich verschiedene Klassen. Die Übersichtstabelle der Unfallkassen...
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Die Warnmarkierung ist hier vorbildlich auch auf der Seite montiert worden.