Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Bauarbeiter - Teil 3
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Der 3. Teil unserer KT-Serie befasst sich mit dem Aufstellen von Leiteinrichtungen und deren Beleuchtung. Muss die Bakenleuchte blinken oder Dauerlicht zeigen und wann werden rote oder gelbe Leuchten montiert? Diese und weitere Fragen beantwortet Jens-Rolf Oppermann. Zunächst die Erläuterung einiger Begrifflichkeiten: Leitbake ist der korrekte Begriff für das Verkehrszeichen Nr. 605 aus dem Verkehrszeichenkatalog. Im Fachjargon nennt man diese auch Warnbake, Bake, Absperrbake und auch Absperrschraffe. Das gleiche gilt auch für die Absperrschranke, die mit dem Verkehrszeichen Nr. 600 im Verkehrszeichen-Katalog zu finden ist. Diese nennt man auch Absperrböcke, Quersperren oder Schranken. Alle in Baustellen eingesetzten Gerätschaften für die Absicherung von Arbeitsstellen müssen den besonderen Technischen Lieferbedingungen entsprechen. Diese Produkte werden in der Bundesanstalt für Straßenwesen nach bestimmten Vorgaben geprüft. Für Leitbaken und Absperrschranken gelten diese Bedingungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit 1997, für Warnleuchten sogar seit 1990. Diese sogenannten TLs, Technischen Lieferbedingungen sind im FGSV Verlag Köln erhältlich.
Nur geprüfte Systeme einsetzenTL Leitbaken sind im Bereich von Bundesautobahnen und Bundesstraßen einzusetzen sowie in allen Bereichen wo die ZTV-SA 97 Vertragsbestandteil ist - je nach Einführungserlassen der Länder auch auf Landes- und Kreisstraßen. Die Leitbaken bestehen immer aus einem geprüften System. Diese bestehen aus der Fußplatte, der Warnleuchte und der Leitbake. Diese Systeme werden von den Herstellern nach bestandener Prüfung entsprechend gekennzeichnet. Diese Kombination muss bei einem Unfall die passive Sicherheit gewährleisten. Somit ist darauf zu achten, dass immer nur geprüfte Systeme zum Einsatz gelangen. Bei der Vielfalt der auf dem Markt befindlichen Produkte ist das nicht einfach. So kann es möglich sein, dass die TL Warnleuchte der Firma X nicht auf die TL Leitbake der Firma Y montiert werden darf. Auch nicht jede TL Fußplatte ist für den richtigen Einsatz geeignet, auch wenn die Aufnahmen in den Fußplatten jedes Bakensystem aufnehmen könnten. Die Hersteller geben ihnen gerne Auskunft, welche Kombinationen zum Einsatz gelangen dürfen. Empfehlung: Wenn es im Bestand unterschiedliche TL Leitbaken, TL Warnleuchten und TL Fußplatten gibt, macht es Sinn ...
Die Leitbaken stehen zu dicht an der Baugrube. der Abstand innerorts beträgt mindestens 30 cm. Bei der Tiefe der Arbeitsstelle müssen Absperrschranken oder Arbeitsstellenzäune die Baugrube zusätzlich zu den Leitbaken sichern.
Richtmaße für Leitbaken und Absperrschranken
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