Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Bauarbeiter - Teil 2

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Im 2. Teil unserer KT-Serie berichtet Jens Oppermann über das Aufstellen von Verkehrszeichen für die Absicherung von Arbeitsstellen. Da dieses Thema sehr umfangreich ist, behandelt dieser Beitrag zunächst die wichtigsten Merkmale und häufig gemachte Fehler.

Ortsfeste / permanente Verkehrszeichen- und Einrichtungen werden auf Grundlage der StVO, insbesondere der §§ 39-43 in Verbindung mit §§ 44 und 45 sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften, angeordnet. Selbstverständlich gibt es für das Aufstellen von temporärer Beschilderung auch besondere Richtlinien. Diese sind in der RSA 95 (Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und ZTV-SA 97 (zusätzlich technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) zu finden. Der Bezug zur RSA ergibt sich aus der StVO-VwV und ist in § 43 festgelegt.

Gestaltung der VerkehrszeichenVerkehrszeichen sind gemäß der StVO §39 Absatz 1 Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen einschließlich der Fahrbahnmarkierungen sowie die Zusatzzeichen. Die Gestaltung der Verkehrszeichen ist in dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat) dargestellt. Für alle Zeichenformen gibt es drei Größenklassen. In der Regel wird auf innerörtlichen Straßen, Kreis-; Landes- und Bundesstraßen die Schildergröße 2 verwendet. Das bedeutet, dass Ronden einen Durchmesser von 600mm, Dreiecke eine Seitenlänge von 900mm, Rechtecke Höhen von 900 und Breiten von 600 mm, Quadrate Kantenlängen von 600 mm und Zusatzzeichen eine Breite von 600mm haben. Auf Bundesautobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Geschwindigkeiten über 80 km/h (Ronden) bzw. 100 km/h (Dreiecke, Quadrate und Rechtecke) werden Verkehrszeichen der Größe 3 aufgestellt. Hier haben die Ronden einen Durchmesser von 750 mm, Dreiecke Schenkellängen von 1260mm, Rechtecke Höhen von 1260 und Breiten von 840 mm, Quadrate haben Kantenlängen von 840mm und die Zusatzzeichen eine Breite von 750mm.Auch für Verkehrszeichen in Baustellenbereichen gilt, dass die Ausführung der Schilder nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen darf. Solche Gütebedingungen sind bei der RAL Güteschutzgemeinschaft für Verkehrszeichen und Einrichtungen e.V. zu finden. Sicherlich ist jedem schon der Aufkleber auf der Rückseite von Verkehrszeichen aufgefallen. Dies ist das Gütesiegel des Verbandes und nur solche Schilder dürfen verwendet werden. Ebenso müssen die Verkehrszeichen.....

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Auch die Absicherung einer Kleinbaustelle muss den Mindestanforderungen genügen. Die Fußplatten der hier gezeigten Baken müssten um 90 Grad gedreht werden. Auf dem Verkehrszeichen fehlt eine weitere Fußplatte und die Verbindung mit Warnband ist unzulässig.

 

Weder die Aufstellvorrichtung noch das Verkehrszeichen entsprechen gesetzlichen Vorgaben.