Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Bauarbeiter

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Auf Deutschlands Straßen werden täglich tausende Arbeitsstellen eingerichtet - sei es für den Baumschnitt oder eine Brückenreparatur. Der korrekten Baustellenabsicherung wird dabei leider nicht immer die notwendige Beachtung geschenkt. Sie rückt oftmals erst ins Zentrum der Betrachtung, wenn ein Schaden eintritt. Der leichtfertige Umgang mit der Absicherung einer Arbeitsstelle kann allerdings Menschenleben kosten und eine korrekte Absicherung ist auch notwendig, um möglichen Regressansprüchen entgegenzuwirken.

Verkehrsexperte Jens Oppermann schreibt seit Anfang 2010 für unsere Fachzeitschrift KommunalTechnik die KT-Serie Verkehrstechnik. Hiermit wollen wir Ihnen die Standards  und Innovationen aus der Verkehrstechnik und Baustellenabsicherung nahe bringen. Teil 1 aus der KT 01/2010 befasste sich mit den Grundlagen der Baustellenabsicherung.

Grundlagen der ArbeitstellensicherungUnterschieden wird grundsätzlich zwischen kurzfristigen und langfristigen Absicherungen von Arbeitsstellen. Alle Maßnahmen, die nicht ständig am gleichen Ort stattfinden, also Wanderbaustellen und Baustellen die nicht über Nacht stehen bleiben, werden als kurzfristige Verkehrsabsicherungen eingestuft und bedürfen keiner regelmäßigen Wartung und Kontrolle. Alle anderen Absperrungen gelten als langfristige Arbeitsstellen und sind mindestens 2-mal täglich sowie an arbeitsfreien Tagen einmal täglich zu kontrollieren und zu warten.

Kurzfristige Straßenbaustellen werden am häufigsten durch die Kommunen eingerichtet. Dabei nehmen Unterhaltungsarbeiten für die Grünpflege sowie Reinigungs- und Reparaturarbeiten im Verkehrsbereich den größten Raum ein. Langfristige Baustellen hingegen werden meistens durch bauausführende Firmen sowie durch die Verkehrsabsicherungs- Fachfirmen aufgestellt.

Alle Beteiligten unterliegen den gleichen Regularien ihre Baumaßnahme richtig abzusichern. Dazu gehört zum einen der verkehrsrechtliche Teil mit der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Verwaltungs- Vorschrift zur StVO sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Zum anderen muss der ...

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Professionelle Baustellenabsperrung auf der Autobahn.

Falsch: Das Verdecken und Verändern von Verkehrszeichen ist unzulässig.