Novellierte Kommunalrichtlinie für 2014 veröffentlicht

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Mehr Zeit für die Antragstellung auf Förderung: Wie das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) mitteilt, wurde die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" (Kommunalrichtlinie) des Bundesumweltministeriums im Bundesanzeiger veröffentlicht. In der Zeit vom 1.1.2014 bis zum 30.4.2014 können Anträge auf Förderung gestellt werden, damit wurde die Antragsfrist im Vergleich zum Vorjahr um einen Monat verlängert. Stellen für Klimaschutzmanagerinnen und -manager sowie das Anschlussvorhaben und die ausgewählte Maßnahme sind weiterhin ganzjährig zu beantragen.Das Bundesumweltministerium hat mit der Kommunalrichtlinie ein erfolgreiches Förderinstrument etabliert: Allein im Jahr 2013 wurden laut Difu rund 3.200 Anträge gestellt damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. "Städte und Gemeinden sind zentrale Partner beim Klimaschutz. Seit dem Jahr 2008 haben wir rund 5.000 Projekte in 2.500 Kommunen gefördert. Mittelstand und Handwerk in den jeweiligen Regionen haben davon besonders profitiert", betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier.Die Kommunalrichtlinie bietet auch im Antragsjahr 2014 umfangreiche und zukunftsweisende Fördermöglichkeiten: Nicht nur der direkte Einsatz von Klimaschutztechnologien und die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte werden gefördert, sondern auch Investivmaßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur. Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen, werde eine intensive Beratung angeboten. Die Förderung der energieeffizienten Straßenbeleuchtung durch LED wird über das KfW-Programm "IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (Nr. 215)" weitergeführt.Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz bietet umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie. Den aktuellen Richtlinientext und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier._____________________________________________________________________________________________

Quelle: Deutsches Instiut für Urbanistik