Neues Vergabebeschleunigungsgesetz

Öffentliche Beschaffungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Gesetzbuch Vergaberecht

Mit dem neuen Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung öffentliche Beschaffungsverfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Nach Zustimmung des Bundesrates soll das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Ziel ist es, Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und öffentliche Bauvorhaben schneller umzusetzen.

Kernpunkte der Reform sind höhere Wertgrenzen für Direktaufträge, reduzierte Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie eine stärkere Digitalisierung der Vergabeverfahren. So können Bundesbehörden künftig Direktaufträge bis 50.000 Euro vergeben. Gleichzeitig sollen kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

Auch der sogenannte Losgrundsatz wird flexibler gestaltet. Öffentliche Auftraggeber erhalten künftig mehr Spielraum, von einer losweisen Vergabe abzuweichen, wenn zeitliche oder wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen. Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Kritiker warnen hingegen vor einer Schwächung des Wettbewerbs und geringerer Transparenz.

msc/Quellen: bundeswirtschaftsministerium.devergabe24.de, vergabe.expert