Niedersachsen fördert wieder Errichtung von Taubenschlägen
Das Land Niedersachsen fördert auch 2024 die Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen, die der tierschutzgerechten Eindämmung der Population von Stadttauben dienen. Dadurch soll die oft tierschutzwidrige Vergrämung und Bekämpfung der Stadttauben in den Städten durch ein tierschutzgerechtes Management ersetzt werden.
In dem betreuten Taubenschlag sollen die Stadttauben zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden. „Ziel ist, durch den Eiertausch die Population der Stadttauben zu reduzieren und durch die tierschutzgerechte Betreuung eine gesunde und begrenzte Stadttaubenpopulation zu erreichen“, so die Landestierschutzbeauftragte Julia Pfeiffer-Schlichting.
„Ich freue mich, dass das Land Niedersachsen einen wissenschaftlich bestätigt wirksamen Weg der Populationsregulation fördert, der im Sinne der Tiere ist“, so Pfeiffer-Schlichting weiter, „es geht um Koexistenz und Übernahme von Verantwortung für Tiere, die ursprünglich aus menschlicher Obhut stammen“.
Kommunalverwaltungen und Tierschutzorganisationen können ab sofort bis 1. Dezember 2024 einen Antrag auf Kostenübernahme für die Errichtung und Ausstattung eines Taubenschlages, der dem Zweck der Populationskontrolle dient, stellen. Die Ausgaben in Höhe von 80 % der Gesamtsumme bis maximal 15.000 Euro pro Taubenschlag können übernommen werden.
Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: landestierschutzbeauftragte@ml.niedersachsen.de .
Hintergrund
Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern domestizierte Haustiere, die in menschlicher Obhut gehalten wurden und auf Grund dessen auf die Betreuung durch den Menschen angewiesen sind. Sie sind auf hohe Bruterfolge gezüchtet. Sie wurden ausgesetzt oder haben sich nach Brieftauben- oder Hochzeitsausflügen verflogen und sich auf der Suche nach Futter in den Städten angesiedelt und dort vermehrt. Durch fehlende menschliche Pflege, nicht artgerechte Ernährung mit Lebensmittelresten von der Straße und Verletzungen durch liegengebliebene Schnüre, falsch angebrachte Taubennetze, Spikes oder sogar verbotene Klebepasten sind Tauben oft in einem erbärmlichen Zustand. Sie sind dadurch Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt, was nicht tierschutzkonform ist.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung/cca