Aus „Meister kommunaler Bauhof“ wird „Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement“
Absolventinnen und Absolventinnen des Bachelor Professional werden im Zuge der Prüfungsvorbereitung qualifiziert, um im Kontext der vielfältigen Aufgaben einer Straßenmeisterei bzw. eines Baubetriebshofes Führungsverantwortung zu übernehmen.
Dieser Titel berechtigt außerdem zur Ausbildung von Straßenwärtern gem. §30 BBIG
Was ist ein Bachelor Professional?
Der Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement ist nach §53c BBIG der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe zuzurechnen und entspricht dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR). Damit ist er mit akademischen Bachelor-Abschlüssen gleichwertig und Absolventinnen und Absolventen erlangen mit dem Abschluss gleichzeitig die allegemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung zum „Bachelor Professional für Straßenbetriebsmanagement“ ist bei erfolgreich abgelegter Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten drei- oder dreieinhalbjährigen gewerblich-technischen Ausbildungsberuf eine mindestens zwei Jahre umfassende Berufspraxis; ansonsten ist eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen inhaltlichen Bezügen zu den prüfungsrelevanten Aufgabenstellungen erforderlich (siehe auch § 2 der StrBetrManBAProFV).
Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle.
Neue Prüfungsordnung voraussichtlich ab Herbst 2023
Die Prüfungsvorbereitung wird durch verschiedene Bildungseinrichtungen/-dienstleister angeboten.
Die DEULA Rendsburg, die 2019 die deutschlandweit, die ersten Vorbereitungskurse für den „Meister kommunaler Bauhof“ angeboten hatte, informiert auf ihrer Internetpräsenz folgendermaßen: „Wir rechnen mit einer Veröffentlichung und Inkraftsetzung der zukünftigen Prüfungsordnung zum „Bachelor Professional für Straßenbetriebsmanagement“ (StrBetrManBAProFV) im Herbst 2023. Alle Planungen und Angaben beruhen auf einem Entwurf für die neue Prüfungsordnung. Die bisherigen Aufstiegsfortbildungen zum Meistertitel: „Straßenwärtermeister“ bzw. „Meister kommunaler Bauhof“ werden durch diese neue Prüfungsordnung verpflichtend abgelöst.“
Mirja Schmatzler, Redaktion KommunalTechnik
Quellen: VKS News 02/2023, DEULA Rendsburg