Förderprogramme für kommunale Bauhöfe und Fuhrparks

Die Bundesregierung und staatliche Förderinstitute unterstützen kommunale Bauhöfe und Fuhrparks mit verschiedenen Programmen.
Bauhof
Wir geben eine Übersicht über Förderprogramme für Bauhöfe. (Foto: Kleist/Depenbrock Systembau)

Gefördert werden Programme zur emissionsarmen Mobilität, zur energetischen Modernisierung und zur Digitalisierung. Dazu zählen Förderaufrufe für kommunale Elektrofahrzeuge, Programme zum Ausbau von Ladeinfrastruktur, Klimaschutzrichtlinien und Kreditprogramme der KfW,.Nachfolgend geben wir eine Übersicht.

Kommunalrichtlinie (BMWK, Nationale Klimaschutzinitiative)

Fördergegenstand: Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen, z. B. Energieeffizienz, Gebäude, Beleuchtung, Mobilität
Förderhöhe: Bis zu 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 80 Prozent
Antragsberechtigte: Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
Laufzeit: 1. November 2024 bis 31. Dezember 2027
Zuständige Stelle: BMWK / Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)

KfW IKK-Kredit 267 „Nachhaltige Mobilität“

Fördergegenstand: Elektromobilität, Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur, Fahrzeugflotten, Werkstattumbauten, digitale Mobilitätslösungen
Förderhöhe: Kreditfinanzierung bis zu 100 Prozent, durchschnittlich 150 Mio. Euro jährlich
Antragsberechtigte: Kommunen, kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe, Zweckverbände
Laufzeit: Laufend
Zuständige Stelle: KfW

KfW Zuschuss 441 für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand: Ladepunkte für kommunale Dienstfahrzeuge oder Mitarbeitendenfahrzeuge
Förderhöhe: 900 Euro pro Ladepunkt, maximal 45.000 Euro je Standort
Antragsberechtigte: Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
Laufzeit: Laufend (Stand 2025)
Zuständige Stelle: KfW

KfW BEG-Kommunen – Kredit 264

Fördergegenstand: Energetische Sanierung kommunaler Gebäude, etwa Dämmung, Heizungstechnik oder Beleuchtung
Förderhöhe: Kredite bis 10 Mio. Euro pro Vorhaben, Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent
Antragsberechtigte: Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände
Laufzeit: Gültig im Rahmen der BEG bis 2030
Zuständige Stelle: KfW