Förderprogramm für LED-Straßenbeleuchtung bis Ende März
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert seit Sommer 2008 im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" Klimaschutzprojekte in Kommunen. Am 01.01.2011 ist eine novellierte Richtlinie in Kraft getreten. Anträge können vom 01.01.- 31.03.2011 beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Unter anderem gibt es ein befristetes Förderprogramm für LED-Straßenbeleuchtung. Die Antragsteller können 40 Prozent der Investition vom Staat erstattet bekommen. Dies setzt voraus, dass die CO2-Emissionen der Außenbeleuchtung um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand gemindert werden und die Senkung der CO2-Emissionen nicht durch Abschalten einzelner Leuchten erreicht wird, da dadurch Dunkelzonen entstehen können. Alle wichtigen Informationen zu den Förderprogrammen, Änderungen und Antragsverfahren finden Sie unter kommunaler-klimaschutz.de. Bei der Hess AG können Kommunen über eine Quick-Check-Anfrage Auskunft erhalten, ob ihr Projekt förderfähig ist oder nicht. Das dafür vorbereitete Formular ist unter effiziente-strassenbeleuchtung.de abrufbar.