E-Moblität: Chancen auf Förderung

Worin bestehen die Aufgaben der NPE und wer sind die Träger?
Prof. Dr. Henning Kagermann: Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) moderiert die Entwicklung der Elektromobilität in Deutschland und wirkt als Impulsgeberin. Das Beratungsgremium der Bundesregierung bringt etwa 150 Vertreter aus Industrie, Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und Verbänden zu einem branchenübergreifenden und interdisziplinären Dialog zusammen. Unser Ziel ist es, die wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale der Elektromobilität zu nutzen und Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft auszusprechen. Die NPE wird von der Bundesregierung und der Industrie getragen, die Expertise liefern die Mitglieder.
Welche Zielgruppe wird mit der Plattform hauptsächlich angesprochen?
Kagermann: In erster Linie richten sich die Analysen und Handlungsempfehlungen der NPE an Entscheidungsträger in Politik, vorwiegend auf Bundesebene, und Industrie. Darüber hinaus informiert die NPE die Experten und die interessierte Öffentlichkeit auf fachlicher Basis.
Ich glaube nicht, dass wir ohne die Arbeit der NPE heute dort stünden, wo wir bereits stehen.
Prof. Dr. Henning Kagermann, NPE
Wie sehen Sie die Rolle der kommunalen Fahrzeugflotten bei dem Wechsel des innerstädtischen Verkehrs zu mehr E-Mobilität?
Kagermann: Flotten von Städten oder kommunalen Betrieben eignen sich gut für Elektrofahrzeuge, weil deren Routen und Fahrprofile vorhersehbar und planbar sind. Die benötigten Reichweiten können in den meisten Fällen problemlos abgedeckt werden. Die Kommunen können so eine Vorreiterrolle einnehmen und selbst einen aktiven Beitrag zur lokalen Emissionsfreiheit sowie zum Klimaschutz leisten. Weil in vielen gewerblichen und kommunalen Anwendungen die Jahresfahrleistungen im Durchschnitt höher als im Privatverkehr sind, können sich die höheren Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen auch schneller amortisieren. Nicht zuletzt können Elektrofahrzeuge bei der Unternehmenskommunikation ein Imageträger sein: Durch die Umstellung der Dienstwagenflotte auf Elektromobilität kann sich ein Unternehmen als nachhaltig agierender und innovationsfreundlicher Arbeitgeber positionieren.

Private Fahrzeugkunden können beim Kauf eines E-Pkw eine staatliche Förderung bekommen. Können auch die kommunalen Betriebe eine Förderung bei Umstellung von Verbrenner auf E-Antriebe erwarten?
Kagermann: Kommunale Betriebe, die als eigene Rechtspersönlichkeit eigetragen sind, wie etwa Stadtwerke, können den Umweltbonus als finanziellen Zuschuss beim Kauf eines Elektrofahrzeugs bekommen, wie auch Privatpersonen, Unternehmen, oder Vereine. Kommunen können den Umstieg auf Elektromobilität befördern, indem sie von den Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes Gebrauch machen. Sie können Elektrofahrzeugen Vorrechte beim Parken oder das Nutzen von Busspuren erlauben. Das kann temporär eine große Überzeugungskraft für Elektromobilität entfalten.
Um die Erfolgschancen für die Förderung abzusichern, sollte man sich mit den Förderkriterien beschäftigen.
Prof. Dr. Henning Kagermann, NPE
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe kann eine Förderung beantragt werden?
Kagermann: Der Umweltbonus kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Es informiert auf seiner Website bestens über die Fördervoraussetzungen, die geförderten Fahrzeuge, die Höhe der Förderung sowie zum Verfahren der Antragstellung. Kurz zusammengefasst: Grundsätzlich förderfähig ist der Erwerb eines neu zugelassenen Elektrofahrzeugs, dessen Netto-Listenpreis des Basismodells 60.000 € nicht überschreitet. Noch bis 2019 erhält man den Umweltbonus in Höhe von 4.000 € für reine Elektrofahrzeuge und 3.000 € für Plug-In-Hybride, übrigens auch auf Leasing-Raten. Bundesregierung und Automobilindustrie finanzieren den Bonus jeweils zur Hälfte. Um die Erfolgschancen für die Förderung abzusichern, sollte man sich allerdings genauer mit den vom BAFA angegebenen Förderkriterien beschäftigen.
Übrigens: Kommunen sind beim Umweltbonus nicht antragsberechtigt, werden aber durch das Förderprogramm „Elektromobilität vor Ort“ adressiert. Damit unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gezielt die kommunalen Akteure beim Aufbau der Elektromobilität mit bis zu 30 Millionen € pro Jahr. Ein Schwerpunkt ist die Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen Kontext sowie die Planung und Umsetzung kommunaler Elektromobilitätskonzepte. Der nächste Förderaufruf soll in Kürze erfolgen.
Das Interview führte Hans-Günter Dörpmund, Redaktion KommunalTechnik
Der Artikel ist in der Zeitschrift KommunalTechnik Ausgabe 6 2017 erschienen.