Broschüre zur Mähgutverwertung
Die ökologische Pflege öffentlicher Grünflächen stellt Kommunen vor die Frage, wie anfallendes Mähgut rechtssicher verwertet werden kann. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) gibt mit der neuen, kostenfreien Broschüre und Checkliste „Leitfaden Mähgutverwertung – zum Einstieg für Kommunen“ eine praktische Orientierung. Sie erläutert rechtliche Rahmenbedingungen und unterstützt dabei, geeignete Verwertungswege für die jeweiligen örtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Bei öffentlichen Grünflächen gilt Mähgut in der Regel als Abfall. Eine Lagerung, Verfütterung oder landwirtschaftliche Nutzung ist deshalb nicht ohne Weiteres möglich. Zu klären ist unter anderem, welche Verwertung zulässig ist, welche Anlagen das Material annehmen können und welche Behandlungs- oder Genehmigungspflichten bestehen.
Mögliche Verwertungen
Als mögliche Wege nennt die LWG unter anderem Beweidung und Eigenverwertung, die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Abgabe an geeignete Bioabfallanlagen. Einbezogen werden sollen dabei Kommunalverwaltungen, Bauhöfe und Gartenämter ebenso wie Naturschutzorganisationen, Landschaftspflegeverbände, landwirtschaftliche Betriebe und Maschinenringe.
Das Abräumen des Mähguts spielt insbesondere bei biodiversitätsfördernden Pflegekonzepten eine wichtige Rolle. Durch den Nährstoffentzug können sich Grünflächen langfristig artenreicher entwickeln. Die Broschüre ersetzt keine Prüfung durch zuständige Behörden oder eine Rechtsberatung.
Kostenfrei abrufbar
Der „Leitfaden Mähgutverwertung – zum Einstieg für Kommunen“ zst auf der Website der LWG unter folgendem Link www.lwg.bayern.de/maehgutverwertung kostenfrei abrufbar. Das Projekt wurde aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus finanziert.
LWG/cca