BGH-Urteil zu kommunalen Amtsblättern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Dezember 2018 ein Urteil zu kommunalen Amtsblättern gefällt. Demnach sind kommunale Publikationen unzulässig, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). Hier sieht der BGH im Verhältnis zu Lokalzeitungen eine deutliche Grenzziehung zwischen Staat und freier Presse. „Staatliche Publikationen“ müssten „eindeutig - auch hinsichtlich Illustration und Layout - als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken.“ Ansonsten würden sie gegen die notwendige Staatsferne verstoßen.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten Verbandes, Frank Überall, befürwurtete diese Entscheidung. Berichterstattung über das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sieht er als Aufgabe von Zeitungen und Lokalsendern. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes.
Quelle: Deutscher Jounalisten Verband