Baustellenabsicherung - Kontrolle, Wartung und Abnahme
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Der 7. Teil unserer KT-Serie befasst sich mit der Abnahme, Kontrolle und Wartung von Arbeitsstellensicherung im Straßenverkehr. Jens-Rolf Oppermann erklärt, auf was zu achten ist. In diesem wesentlichen Abschnitt geht es um die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Baustellenabsicherung, die laut der Anordnung und dem Verkehrszeichenplan einrichtet und Abgenommen wurde. Die Anordnung ist 1:1 umzusetzen. Nachträgliche Änderungen sind unzulässig. Nach den Vorgaben aus der ZTV-SA 97 Punkt 7 hat der Auftragnehmer Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzung-, und Reinigungsarbeiten auszuführen. Und zwar regelmäßig an Verkehrsschildern, Markierungen, Leitelementen, Verkehrs- ,Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen. Es gibt Betriebe, die für die Kontrolle und der Wartung verschiedene Personen einsetzen. Der Kontrolleur stellt ein Problem fest und beauftragt den Wartungsmonteur mit der Schadensbehebung. Im Regelfall wird diese Wartungs- und Kontrollleistung durch eine Person erbracht, die in der Lage ist, sich sofort vor Ort um die Absicherung zu kümmern. Es empfiehlt sich, wenn diese Mitarbeiter einen Nachweis einer Schulung nach dem MVAS 99 (?Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen?) innehaben. Vorgeschrieben ist dieses jedoch nicht.
Wie oft kontrollieren?Bei Arbeitsstellen von längerer Dauer ist die Verkehrssicherung zwei Mal täglich zu kontrollieren. Möglichst bei Eintritt der Dunkelheit sowie bei Tagesanbruch oder vor Arbeitsbeginn. An Sonn- und Feiertagen sowie arbeitsfreien Tagen reduziert sich die Kontrolle auf ein Mal täglich. Nach Sturm und Unwetter ist unverzüglich eine Kontrolle durchzuführen. Diese Kontrollen sind aufzuzeichnen. Dazu gibt es verschieden Möglichkeiten.....
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Auf diesem Bild ist eine gute Verkehrssicherung zu sehen.