Asiatische Gelbfußhornisse: Etablierung mit Folgen

Die Asiatische Gelbfußhornisse Vespa velutina nigrithorax gilt seit März 2025 in Deutschland als etablierte Art. Vorher galt sie nur als invasiv.
Nest der Asiatischen Gelbfußhornisse
Wespen- und Hornissennester an hochfrequentierten, öffentlichen Plätzen können ein Risiko darstellen. (Foto: Despositphotos)

Die Statusänderung hat Folgen: Die Meldepflicht entfällt und nicht jedes Nest muss mehr entfernt werden. Das hat auch Folgen für Bauhöfe, wenn Hornissennester gemeldet werden. Die Asiatische Gelbfußhornisse Vespa velutina nigrithorax breitet sich seit 2014 von Südwestdeutschland aus. Inzwischen ist die Unterart der Asiatischen Hornisse Vespa velutina in vielen Regionen Deutschlands angekommen und gilt seit März 2025 als etabliert. Eine vollständige Ausrottung ist somit vermutlich nicht mehr möglich. Die Einstufung als etablierte Art hat zunächst zur Folge, dass die Meldepflicht entfällt. Bislang mussten Nestfunde der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Sichtungen können weiterhin freiwillig über die bisherigen Portale angezeigt werden. Solche Meldungen unterstützen das Monitoring der Art.

Noch wichtiger: Auch die allgemeine Bekämpfungspflicht entfällt. Nester der Asiatischen Gelbfußhornisse müssen nur noch dann entfernt werden, wenn eine Gefahr droht, beispielsweise in der Nähe von Kitas. Die Verantwortung liegt dann beim Grundstückseigentümer.

Asiatische Gelbfußhornisse
Invasive Arten wie die Asiatische Hornisse kommen in Deutschland immer häufiger vor und stellen Kommunen vor neue Herausforderungen. (Foto: Despositphotos)

Wird ein Nest auf kommunalen Flächen gefunden, muss die Kommune selbst entscheiden, ob und wie das Nest entfernt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Nest einfach entfernt werden darf. In diesem Fall ist eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde Pflicht. Diese prüft, ob das Entfernen erforderlich ist.

Genaue Bestimmung wichtig

Besonders wichtig ist diese Meldung an die Untere Naturschutzbehörde und eine damit einhergehende Prüfung durch Fachleute, weil die Asiatische Gelbfußhornisse leicht mit der Europäischen Hornisse Vespa crabo verwechselt werden kann. Diese heimische Art ist im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG und Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV, Anlage 1). Das bedeutet, ihre Nester dürfen nur mit einer Genehmigung entfernt werden, ansonsten drohen hohe Bußgelder. Verwechslungen sind häufig, denn während auf Fotos die Unterschiede eindeutig scheinen, ist eine Identifikation der Art in der Praxis deutlich schwieriger:

Die Europäische Hornisse als größte heimische Faltenwespe wird 18-25 mm groß (Arbeiterinnen), Königinnen bis 35 mm. Die Asiatische Geldfußhornisse ist hingegen etwas kleiner mit 15-23 mm (Arbeiterinnen) und bis 30 mm bei Königinnen. Sie ist dunkler, der Thorax fast schwarz und die Abdomen überwiegend dunkelbraun bis schwarz mit orange-gelben, quer verlaufenden Streifen.

Sächsische Wespe
Eine korrekte Artenbestimmung ist wichtig, um festzustellen, ob eine Hautflüglerart besonders geschützt ist. (Foto: Despositphotos)

Die gelben Beine sind das markante, namensgebende Merkmal. Bei der Europäischen Hornisse ist der Körper heller, Kopf und Brust rötlich-braun, der Hinterleib gelb-schwarz geringelt. Die Beine sind rötlich bis braun und der Thorax überwiegend rotbraun. Die Nester der Europäischen Hornisse sind meist versteckt z. B. in Baumhöhlen oder Mauernischen. Nester der Asiatischen Gelbfußhornisse sind bis zu 1 m groß, kugelig und papierartig.

Was tun bei Nestfund?

Sämtliche Hornissennester sollten von erfahrenen Profis entfernt werden. Eine Fehlbestimmung sollte unbedingt vermieden werden. Außerdem stellt das Verteidigungsverhalten eine Gefahr dar. Die Asiatische Gelbfußhornisse gilt zwar nicht als aggressiv, verteidigt aber ihre Nester vehement. Entsprechende Ausrüstung und Fachkenntnis beim Einsatz von Bekämpfungsmitteln ist notwendig. Die Größe und Lage vieler Nester kann es notwendig machen, auf Leitern oder weitere Hilfsmittel zurückzugreifen.

Bauhöfe sollten im Falle eines Nestfundes den Fundort weiträumig absperren. Bürger sollten nicht zu nahe an die Nester herankommen, um die Hornissen nicht zu provozieren. Erschütterungen und Störungen durch Mäharbeiten, Baumpflege oder sonstige Tätigkeiten sollten vermieden werden. Aus sicherer Entfernung sollten Fotos angefertigt werden, sowie Lage, Höhe und Umgebung notiert werden. Wird in der Nähe des Nestes ein totes Exemplar gefunden, kann dies der Bestimmung dienen. Diese Informationen sollten an die Untere Naturschutzbehörde oder eine landesspezifische Meldestelle weitergegeben werden. Eine Information an die Bürger, dass das Nest gesichert und Fachleute beauftragt wurden, verhindert Panik oder Alleingänge.

Pia-Kim Schaper

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