Arbeitsplattformen gemäß Maschinen-Richtlinie

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Laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen alle Arbeitsplattformen, die über eine Schnellwechselaufnahme an Traktoren, Radladern oder Teleskopladern aufgenom-men werden und eine Absturzhöhe von über 3m haben, baumustergeprüft werden. Die Baumusterprüfung muss in Verbindung mit dem jeweiligen Trägerfahr-zeug erfolgen.Da eine einzelne Baumusterprüfung sehr kostspielig ist, bietet die Firma Bressel und Lade Maschinenbau GmbH eine Vorzertifizierung gemäß Richtlinie 2006/42/EG an. Die abschließende Endabnahme mit dem jeweiligen Trägerfahrzeug findet nach Angaben von Bressel und Lade in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller statt.Bei der Endabnahme werden Punkte wie z.B. Parallelführung, Standsicherheit und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen überprüft. Bressel und Lade bietet die Arbeitsplattform BLA I (Breite 1.300 mm, Tiefe 860 mm) optional mit einem Hubgerüst an. Hierdurch lässt sich die Arbeitshöhe um 1.600 mm steigern. Weiterhin bietet die BLA II (Breite 2.400 mm, Tiefe 1.000 mm) für stärkere Trägerfahrzeuge mehr Platz zum Arbeiten.Beide Plattformtypen sind für 2 Personen zugelassen und haben eine Tragkraft von 250 kg. Als Sonderausstattungen werden ein umlaufender Holzkanten-schutz für Motorsägenarbeiten und ein Schutzbügel für Arbeiten in geschlossenen Räumen angeboten. Die Lieferung erfolgt laut Hersteller anbaufertig für Traktoren, Hoflader, Radlader und Teleskoplader bis ca. 9m Hubhöhe.Bressel und Lade zeigen ihre Maschinen auf der Agritechnica in Hannover:Halle 27 / Stand H 38