Änderungen im Vergaberecht ab 2016

Nach mehrjähriger Vorbereitung ist es im Jahr 2016 soweit: Für Auftragsvergaben, deren Volumen so hoch ist, dass es den jeweiligen EUSchwellenwert überschreitet, wird die elektronische Ausschreibung zur Pflicht.
Im April 2016 tritt die Reform des Vergaberechts in Kraft.

Der Bundestag hat für das neue Vergaberecht im Dezember 2015 die nationale gesetzliche Grundlage geschaffen. Spätestens jetzt müssen alle Auftraggeber ihre Prozesse auf den Prüfstand stellen: Sind sie auf die neuen Pflichten vorbereitet?

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet, wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (PDF: 954 KB) im Dezember 2015 von Bundestag und Bundesrat mit leichten Änderungen verabschiedet. Das "Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts" vom 17. Februar 2016 wurde am 23. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (Fundestelle: BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.106, S. 203 (nicht druckbar).  Im Zentrum steht dabei die Novellierung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Das Gesetz (Teil 4 des GWB) wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt, die in einer Mantelverordnung (PDF: 1,7 MB) zusammenfasst worden sind. Diese Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts greift die allgemeinen Regelungen des Gesetzes auf und ergänzt dieses in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. "klassische Auftragsvergabe").
  • Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

 

Weiterführende Informationen zum Thema "Reform des Vergaberechts" finden Sie auf der Webseite des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie.