– Verträge kommen nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 145) durch „zwei übereinstimmende Willenserklärungen“ (Angebot und Annahme) zustande.
– In Zeiten knapper öffentlicher Kassen könnten alternative Finanzierungsformen für kommunale Fuhrparks eine Lösung sein. Lesen Sie dazu unser Interview
– Zur Vereinfachung der Beschaffungsvorgänge wurden für Bagatellbeschaffungen „Direktaufträge“ in §14 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zugelassen
– Seit dem 1.1.24 gilt eine neue Obergrenze für nationale Beschaffungen. Werden diese überschritten, ist europaweit auszuschreiben. Was ist zu beachten?
– Baumpflegearbeiten werden teilweise nach VOB/A bzw. VOB/B vergeben. Eine Vergabe als Bauleistung ist jedoch nicht „vergabekonform“. So geht's richtig.