Natriumdampflampen weiterhin erlaubt

Kommunen können weiterhin Hochdruck-Natriumdampflampen (NAV) für die Straßenbeleuchtung einsetzen. Nach Informationen des UBA kein Verbot vorgesehen.
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EU-Entscheidung: Volle Bandbreite der NAV-Lampen bleibt erhalten. Foto: KD

Das Umweltbundesamt (UBA) stellte nun klar, dass Hochdruck-Natriumdampflampen (NAV) weiterhin in Kommunen zur Straßenbeleuchtung eingesetzt werden dürfen. Weder auf Bundes- noch auf EU-Ebene seien Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. Ein Regelentwurf von 2015 hatte zwar Einschränkungen vorgesehen, Christoph Mordziol, UBA-Experte für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung, erläuterte jedoch, dieser Entwurf fände keine Anwendung. Auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten erfüllten die NAV-Lampen bereits seit 2012. Zudem seien sie langlebig, dadurch kostengünstig und außerdem umweltfreundlich.

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