DEULA-Expertentipp: Warnschutzkleidung

Bauhofmitarbeiter halten sich häufig in Bereichen des fließenden Verkehrs auf, sie müssen rechtzeitig von Verkehrsteilnehmern erkannt werden.
Foto: Beckmann Verlag Archiv

Gleiches gilt für Arbeiten, bei denen ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs nicht ausgeschlossen werden kann.

Die entsprechende Warnkleidung muss der DIN EN 471 entsprechen. Die Norm legt die Anforderungen an Kleidung mit hoher Sichtbarkeit fest. Die Warnkleidung soll sicherstellen, dass der Träger bei Tageslicht wie auch bei Scheinwerferlicht in der Dunkelheit schnellstmöglich wahrgenommen werden kann. Es gibt drei Klassen, die je nach Höhe des Risikos Beachtung finden müssen. Die Klasse 1 ist auf Straßen zugelassen, auf denen bis zu 30 km/h gefahren wird. Diese Schutzstufe bietet geringen Schutz, sodass sie in Deutschland nur in Kombination verwendet werden kann bzw. ganz ausscheidet. Klasse 2 ist auf Straßen zugelassen, auf denen bis zu 60 km/h bei ausreichenden Sichtverhältnissen sowie geringer Verkehrsdichte gefahren wird. Klasse 3 ist zugelassen auf Straßen, auf denen mehr als 60 km/h gefahren wird, bei schlechten Sichtverhältnissen sowie starker Verkehrsbelastung. Sie kann auch erreicht werden durch die Kombination von Oberbekleidung und Hose aus einer niedrigeren Schutzklasse. Die Einteilung erfolgt nach der Fläche an fluoreszierendem sowie reflektierendem Material. Es wird anhand der kleinsten verfügbaren Kleidergröße eingeteilt.

Für das Hintergrundmaterial sieht die DIN EN 471 die Farben fluoreszierend gelb, fluoreszierend orange-rot und fluoreszierend rot vor. In Deutschland sind die Farben fluoreszierend gelb und fluoreszierend orange-rot nach Verwaltungsvorschrift zu § 35 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig. Eine Person mit einer Warnweste in fluoreszierend gelb ist in bewaldeten Umgebungen oder z. B. vor einem Rapsfeld weniger gut erkennbar, als eine Person mit Warnweste in fluoreszierend rot-orange

In der Dunkelheit werfen die retroreflektierenden Streifen auf der Warnkleidung das Licht von Scheinwerfern zurück und sorgen für die gute Sichtbarkeit des Trägers der Kleidung. Nach der DIN EN 471, Tabelle 4 müssen die Streifen aus Reflexmaterial der Stufe 2 bestehen und eine Breite von mindestens 50 mm haben und horizontale Streifen müssen mindestens 50 mm voneinander entfernt sein. Die retroreflektierenden wie auch fluoreszierenden Bestandteile der Kleidung müssen so verteilt sein, dass eine Rundumsichtbarkeit bei möglichst allen Körperhaltungen sichergestellt ist. Eine Kombination aus waagerechten und senkrechten Streifen erreicht dieses Ziel am besten.

Die DEULA rät:

Warnkleidung, deren Warnwirkung durch Verschmutzung, Alterung oder Abnahme der Leuchtkraft der verwendeten Materialien nicht mehr ausreicht, muss ausgetauscht werden. Bei zulässiger Kleidung sind alle Angaben auf den Etiketten in deutscher Sprache. Neben der Klassifizierung sind auch Pflegehinweise aufgedruckt. Um die angegebenen Waschzyklen ausnutzen zu können, darf auch bei starker Verschmutzung keine höhere Temperatur gewählt werden. Eine sichere Beurteilung der Reflexstreifen ist nicht ohne weiteres möglich. Es kann mittels eines Verifiers geschehen, der bei Tage Scheinwerferlicht simuliert. Da es sich bei der tadellosen Funktion der Kleidung, um einen extrem sicherheitsrelevanten Aspekt handelt, sollte nach Möglichkeit eine entsprechend zertifizierte Wäscherei vom Arbeitgeber beauftragt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Pflegehinweise eingehalten werden und eine Imprägnierung stattfindet, die die Nutzungsdauer verlängert. Außerdem wird sichergestellt, dass überalterte Kleidung aussortiert wird. Es geht um Leben!

Pado Ahlers, Dozent für den Bereich „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ an der DEULA Westerstede