Umstellung von Nutzfahrzeug-Fuhrparks auf alternative Antriebe

Die Fuhrparkumstellung auf alternative Antriebe stellt gerade im Bereich der Sonder- und Nutzfahrzeuge eine große Herausforderung dar.
Wie viele andere deutschen kommunalen Betriebe stehen auch die AWB Köln aktuell vor der Herausforderung der Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe. (Foto: AWB Köln)

CVD – diese drei Buchstaben stehen für Clean Vehicles Directive und beschäftigen aktuell die Fuhrparkverantwortlichen von Kommunen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die EU-Richtlinie, die in Form des SaubFahrzeugBeschG in deutsches
Recht übertragen wurde, macht Vorgaben für den Mindestanteil von alternativen Antrieben bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge.

Bis 2025 etwa muss jedes zehnte seit August 2021 beschaffte Fahrzeug der Klassen N2 und N3 ein sogenanntes „sauberes schweres Nutzfahrzeug“ sein, also über einen alternativen Antrieb verfügen. Ab 2026 steigt dieser Anteil auf 15 %.

Machbarkeitsstudie für die AWB Köln

Für die AWB, einer der größten kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe in Deutschland, waren die Klimaziele der Stadt Köln der Auslöser, eine Machbarkeitsstudie zur Fuhrparkumstellung auf alternative Antriebe durch das Beratungsunternehmen BET erstellen zu lassen. Eine immense Herausforderung angesichts von mehr als 600 Kraftfahrzeugen aus der Abfallwirtschaft, Straßen- und Stadtreinigung, die heute überwiegend konventionell angetrieben werden.

Planung der Fuhrparkumstellung mit System (Quelle: BET)

Zielsetzung – Wo wollen wir – emissionsfrei – hin?

Unabhängig von den Gründen für die Fuhrparkumstellung stellt deren Realisierung gerade im Bereich der Sonder- und Nutzfahrzeuge eine große Herausforderung dar, sowohl hinsichtlich der Fahrzeuge als auch der benötigten Infrastruktur.

Im Rahmen eines Projekts zur Fuhrparkumstellung auf alternative Antriebe müssen daher mehrere Ziele in Einklang gebracht und zusammen erfüllt werden:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Beschaffung sauberer Nutzfahrzeuge und Erfüllung der durch die Unternehmensstrategie oder externe Stakeholder vorgegebenen Klimaschutzziele
  • Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebsablaufs bei gleichzeitig möglichst wirtschaftlichem Austausch der konventionell gegen alternativ angetriebene Fahrzeuge
  • Passende Dimensionierung sowie Aufbau und Betrieb einer Tank- bzw. Ladeinfrastruktur, welche die aktuellen und künftigen betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt
  • Schaffung der Voraussetzungen für Nutzung, Wartung und Instandhaltung des Fuhrparks durch Einbindung und Qualifikation der beteiligten Mitarbeitenden

Um die Berücksichtigung der Ziele sicherzustellen, empfiehlt sich eine systematische und mehrstufige Vorgehensweise.

Nikolai Falter, BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der KommunalTechnik Ausgabe 5/2023.