Neue RSA 21

Am 15.2.22 wurden die neuen „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen.

Mittlerweile haben alle Bundesländer einen entsprechenden Ländererlass zur Einführung veröffentlicht!

Viele Neuerungen sind gar nicht so neu, da diese über Änderungen in anderen Richtlinien oder Verordnungen z. B. StVO schon vor der RSA21 galten. Die RSA21 ist nur noch für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen zuständig. Der Arbeitsschutz wird nicht berücksichtigt! Hierfür ist die ASR A5.2. seit 2018 zuständig.

Die neue RSA ist urheberrechtlich beim FGSV geschützt. Die Regelpläne wurden allerdings vom Urheberrecht befreit.

Die Nummerierung wurde angepasst und die straßenspezifischen Teile B, C, D haben nun eigene Inhaltsverzeichnisse.

Die Dauer von Arbeitsstellen wurde klarer definiert:

  • Arbeitsstellen von kürzerer Dauer bestehen in der Regel nicht länger als 24 h und Arbeitsstellen von längerer Dauer bestehen mehr als 24 h am gleichen Ort.
  • Außerdem wurden für den Autobahnbereich Arbeitsstellen von längerer Dauer unter besonderen Bedingungen eingeführt. Bei diesen handelt es sich um Arbeitsstellen mit einer Dauer von ca. vier Tagen, bei denen auf aufwendige Sicherungsarbeiten wie Fahrbahnmarkierungen und Schutzwände verzichtet wird.

Einige Begrifflichkeiten haben sich geändert :

Anforderungen an den Verantwortlichen für die Verkehrsabsicherung

Eine sehr wichtige Neuerung sind die Anforderungen an den Verantwortlichen für die Verkehrsabsicherung. Dieser muss nun jederzeit Zugriff auf die Baustelle haben, über ausreichende Entscheidungsvollmachten verfügen, der deutschen Sprache mächtig sein und eine Schulung nach MVAS 99 nachweisen. Ohne einen geeigneten Verantwortlichen wird ein Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung abgelehnt.

Neue Maße für Verkehrsbereich und Geh- und Radwege:

Der Verkehrsbereich endet nun an der Kante der Verkehrseinrichtung:

Außerdem gibt es neue Breiten für Geh- und Radwege:


Text: Maximilian Oppermann, Büro für Verkehrstechnik

Weitere Neuerungen in der RSA 21 lesen Sie im Detail in der KommunalTechnik Ausgabe 6/2023:

  • Änderungen bei den Anforderungen an Verkehrszeichen und beim Aufstellen
  • Aufnahme von Absperrschrankengitter
  • Beleuchtung und Absperrungen von Geh- und Radwegen
  • Leitbaken um die Pfeilbake ergänzt

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