Neuerungen im Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen

Das neue FGSV-Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen ersetzt die Version aus dem Jahr 2010. Wir haben die Neuerungen kurz zusammengefasst.

Im Bereich des Winterdienstes bestehen nur sehr abstrakte Regelungen, an denen sich Winterdienstverantwortliche orientieren können. Zu nennen sind hier die Verkehrssicherungspflicht nach Bundesgesetzbuch sowie die Straßenreinigungspflicht nach Straßengesetzen. Es bestehen keine genauen Regelungen zu Orten und Zeiten der Streupflicht, zu Streustoffen oder zur Organisation. Kennen sollten Verantwortliche im Winterdienst aber das „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“, das zum Jahreswechsel neu von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) herausgegeben wurde. Die Redaktion KommunalTechnik hat im Online-Seminar „Welche Neuerungen beinhaltet das neue Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen?“ von der Akademie Dr. Obladen die wichtigsten Neuerungen erfahren und stellt sie hier vor. Geleitet wurde das sehr informative Seminar von Winterdienstexperte Dr. Horst Hanke. Teilnehmer waren vor allem Winterdienstverantwortliche wie Einsatzleiter aus kommunalen Betrieben, die im Zuge des Webinars auch die Möglichkeit hatten, detaillierte Fragen zu stellen. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Neurungen des Merkblattes für Sie zusammengestellt.

Wesentliche Neuerungen

Das Merkblatt ist zwar kein Gesetz, aber eine wesentliche Grundlage des Winterdienstes, die Winterdienstverantwortliche kennen sollten, so Dr. Horst Hanke, Vorsitzender des VKU-Fachausschusses Winterdienst. Eine Befolgung des Merkblatts könne rechtlich entscheidend sein, wenn es bezüglich einer Haftungsfrage vors Gericht geht, das sich in der Regel daran orientiert. Weicht man von den Empfehlungen ab, muss dies in einem solchen Fall gut begründet werden können.

Die wesentlichen Neuerungen im neuaufgelegten Merkblatt orientieren sich an den neuesten Erkenntnissen aus Forschung und Praxis des Winterdienstes sowie der technischen Entwicklung:

  • Bei der Streustoffanwendung sollte auftauenden Stoffen der Vorrang gegeben werden
  • Streutechnik für Flüssig- und/oder Feuchtsalzstreuung
  • Vorbeugender Winterdienst
  • Empfehlungen zu anzuwendenden Streudichten
  • Empfehlungen zu Straßen-Wetter-Informationen, Kontrollen und Schulungen

Streustoffeinsatz

Insbesondere in Bezug auf den Streustoffeinsatz beinhaltet das neue Merkblatt einige neue Empfehlungen:

  • Auf schnell befahrenen und stark belasteten Straßen sowie an Gefahrenpunkten keine Alternative mehr zu Salz (feucht und flüssig)
  • Nebenstrecken ohne besondere Gefahrenpunkte: Verzicht auf Streuung (keine Streupflicht)
  • Abstumpfende Stoffe werden für die Anwendung auf Straßen nicht mehr empfohlen
  • Radwege: verkehrswichtige und gefährliche Stellen: Salz (FS 30/FS 100)
  • Fußgängerüberwege: Salzstreuung zu empfehlen
  • Fußgängerbereiche: Salzstreuung bei Reif- und Eisglätte sowie Glatteis an Steigungen und Treppen

Anmerkung der Redaktion: Die wichtigsten Neuerungen für den Winterdienst auf Radwegen wie auch Fußgängerüberwegen hat Dr. Horst Hanke in zwei ausführlichen Berichten in der KommunalTechnik Ausgabe 7/2020 beschrieben.

Streutechnik und -mengen

Der Einsatz von Trockensalz wird nach dem aktuellen Merkblatt nicht mehr empfohlen, da dies nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Betriebe, die aktuell noch mit Trockensalz streuen, empfiehlt Dr. Hanke umzustellen. Seines Erachtens sollte nicht mehr in Trockensalzstreutechnik investiert werden. Empfohlen wird hingegen:

  • Feuchtsalz FS 30 als Standard im Winterdiensteinsatz
  • Für vorbeugende Einsätze sowie bei leichter Glätte bis max. -6° C wird die Flüssigstreuung mit FS 100 empfohlen.

Zu letzterem Punkt riet Dr. Horst Hanke, dass zumindest größere Betriebe einen Teil ihrer Geräte auf FS 100 umstellen sollten. Kleineren Kommunen wird empfohlen in Kombi-Streuer zu investieren, die mit dem Streuteller auch FS 100 ausbringen können.

Grundsätzlich wird nach dem neuen Merkblatt eine vorbeugende Streuung empfohlen, wenn Reifglätte, Eisglätte oder Glatteis zu erwarten ist. Folgende Gründe wurden hierfür aufgeführt:

  • bei eindeutiger Wetterlage ist eine rechtliche Verpflichtung hierzu gegeben
  • Einsparung von ca. 50 % Salz und den damit verbundenen Kosten
  • Verringerung von Unfallzahlen sowie auch Gefährdung des kommunalen Personals
  • Besserer Verkehrsfluss
  • Verringerung des Kontrollaufwandes

Das neue Merkblatt beinhaltet außerdem eine Übersicht mit Empfehlungen zu Einsatzstrategien und Anhaltsgrößen für Streumengen bei verschiedenen Straßenzuständen, die einzeln entnommen und zum Beispiel jedem Fahrer mitgegeben bzw. den Winterdienstfahrzeugen beigelegt werden können.

Fazit: Das neue Merkblatt wurde umfassend den Winterdienst-Entwicklungen der letzten Jahre angepasst und liefert nun unter anderem auch wichtige Empfehlungen zu Streumengen. Für Verantwortliche im Winterdienst sollte es als Standardwerk bekannt und griffbereit sein. 

Mirja Schmatzler, Redaktion KommunalTechnik

Das "Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen" kann beim FGSV-Verlag bezogen werden.

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