Wie baut man einen Spielplatz - was rät der Experte vom TÜV?
Was muss ein Spielplatz bieten, und worauf ist beim Kauf und Wartung der Geräte zu achten? Welche Normen müssen bedacht werden, und für wen wird der Platz eingerichtet? Es gibt rund um den Spielplatzbau etliche Fragen. Kai Ebelt, Sachverständiger vom TÜV Product Service Hamburg, gibt Antworten.
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Als Grundpfeiler bei der Planung, Erstellung, dem Betrieb sowie der Wartung von Spielplätzen im öffentlichen Raum, sowie in Schulen, Kindergarten etc., sollten die folgenden Grundsätze wie Anforderungen erfüllt oder zumindest beachtet werden:Wir haben ein Grundstück, welches sich ideal dazu eignet, oder?Bei der Auswahl des Grundstücks müssen die gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden. Dieses beinhaltet z.B.: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Gemeindesatzungen etc., auch die Planungsnorm DIN 18034 sollte hier nicht zu kurz kommen.
Passen die Geräte wirklich zur Altersgruppe? Die Geräte, welche aufgestellt werden sollen, sind schon ausgesucht, aber passen diese zur Altersgruppe, die sie benutzen sollen? Diese ist eine der zentralen Fragen, die wir immer und immer wieder stellen sollten. Sind die Geräte wirklich für unsere kleinen oder auch größeren Benutzer geeignet oder haben vielmehr wir die Geräte und den Platz ausgesucht? Wenn es an die Frage der Geräteauswahl geht, müssen wir Erwachsenen uns an die eigene Nase fassen und fragen, welches Gerät wir in diesem Alter gerne benutzt hätten. Ich weiß, dass ist nicht einfach, aber die Spielgeräte, die auf dem neu geplanten Spielplatz mehrere Jahre stehen sollen, müssen auch genutzt werden. Häufig werden in dieser Phase die Kinder miteinbezogen.Auf keinen Fall dürfen wir vergessen, dass Kinder ab einem gewissen Alter einen enormen Mobilitätsradius haben und nicht jeder Gerätetyp auf dem Spielplatz vorhanden sein muss. Es sollte vielmehr die Gesamtheit des Gebietes betrachtet und in diesem Sinne die Auswahl überdacht werden. Bei optimaler Planung wird ein kleiner Spielplatztourismus entstehen.
Die Standsicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Pfosten ersetzen ...
Nicht zuviel Geräte auf den Platz
Ist der Spielplatz mit den ausgewählten Geräten überfrachtet, so dass die Verkehrswege in den einzelnen Spielräumen und Freiräumen nicht mehr klar abgegrenzt bzw. erkenntlich sind? In diesem Fall kann es zu vermehrten Unfällen kommen und ein planerisches Problem darstellen. Genauso kann das „zu viel an Spielgeräten“ auch zu Kostenproblemen bei der Wartung und Instandhaltung und sogar zum Abbau von Geräten führen, die eigentlich mit ein paar Euro und etwas mehr Zeit durchaus noch zu retten gewesen wären.Die Schlussfolgerung könnte lauten: Etwas weniger ist oftmals mehr.Wie sieht es mit der Einfriedung aus? Ist diese im Sinne der DIN EN 1176 und der DIN 18034 ausgelegt worden?Die Nachbarn haben bestimmt nichts dagegen, oder? Bei der Auswahl der Grundstücke sollte auf die Zusammensetzung der Bevölkerung geachtet werden. Dies bedeutet, dass mit vermehrter Gegenwehr seitens der Bewohner in nächster Nähe gerechnet werden muss, sofern es sich um Einfamilienhäuser älteren Baujahres handelt. Wesentlich problemloser kann ein Spielplatz in Bereichen von Mietshäusern aufgestellt werden, da auch hier das eigentliche Klientel des Spielplatzes aufwächst.
Kennen Sie die wichtigen Normen? Welche Normen und andere Standards bzw. Gesetze müssen eingehalten werden?In den Anfängen haben wir es natürlich mit gesetzlichen Bauvorschriften, Vernetzungen der Spielflächen, Flächenbedarf etc. zu tun, doch dann geht es mit den Normen Spielplatzgeräte DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DIN 33942 sowie Rollsportgeräten DIN 33943, Basketballgeräte DIN 7899 bzw. DIN EN 1270 und Multisportanlagen weiter, natürlich in der momentan gültigen Fassung.
Wenn Sie jetzt denken, das wäre genug, muss ich Sie leider enttäuschen. Wie vorhin schon erwähnt, ist hier noch die DIN 18034, DIN 18024, die Merkblätter des GUV (Verband der Unfallversicherungsträger) und nicht zu vergessen das BGB § 823 (Verkehrssicherungspflicht) zu beachten.Ein nicht ganz unerheblicher Faktor bei der Planung ist die Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb der Geräte. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass die Norm DIN EN 1176 Teil 7 eindeutig auf die Inspektionsintervalle als auch auf die strikte Einhaltung der Herstellervorgaben verweist. Die jährliche Hauptinspektion sollte ohnehin von einer „sachkundigen Person“ vorgenommen werden. Die visuelle, operative, jährliche Hauptinspektion sowie Instandhaltung muss auf jeden Fall mit in die Kostenplanung eines Spielplatzes einfließen und budgetiert werden.
Welche Materialien?
Selbst bei den Materialien gibt es sehr große qualitative, wie auch preisliche Unterschiede. Jedes Material hat natürlich seine Berechtigung und seine Einsatzgebiete. Jedoch kann nicht jedes Material in jedem Einsatzgebiet glänzen. Aber auch in dieser schwierigen Entscheidungsphase helfen uns die Normen und geben die Richtung an. Hier sind z.B. die EN 350-1, EN 350-2, DIN 68800 und DIN 68364 zu nennen, die die Klassifizierung der Bauhölzer und falls nötig deren Imprägniermittel und Verfahren festlegen. Auch hat der Begriff „Konstruktiver Holzschutz“ eine ganz neue (alte) Wertigkeit bekommen. Richtige Auswahl und Verarbeitung der Hölzer wie auch Pfostenschuhe und Abdeckungen von Pfosten können ihr übriges zum Thema Haltbarkeit beitragen.Soll man den Aufbau selber ausführen oder lieber die Herstellerfirma beauftragen?Bei dem Aufbau der Geräte muss man sich darüber informieren, ob die Gewährleistung und/oder das Zertifikat weiterhin Bestand hat, oder ob nun alle Verantwortung und Risiken bei dem Aufsteller liegen.
Der Zahn der Zeit nagt auch an Metallverbindungselementen.
Diese Rutsche entspricht aktuellem Standard und ist normkonform.
In diesem Zuge muss über den Aufbau oder den evtl. falschen Aufbau der Geräte nachgedacht werden. Es sind Montageanleitungen erhältlich und es sind erfahrene Montageteams im Einsatz, doch werden immer häufiger falsch aufgebaute Geräte beanstandet, die vom Betreiber selbst aufgebaut wurden. Es wird an den Kosten für den Aufbau gespart, frei nach dem Motto „Das können unsere Leute doch selbst“. Gesetzt den Fall jemand ist sich nicht ganz sicher bei dem Aufbau von Spielplatzgeräten, sollte darüber noch mal nachgedacht werden. Wenn ein Spielplatzgerät (z.B. mit GS-Zertifikat) falsch aufgebaut wird, erlischt das GS-Zeichen und die Haftung geht auf den Aufsteller über. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Montageanleitung, der Wartungsanleitung sowie den Fundamentplänen unbedingt Folge zu leisten ist, da sonst nicht mehr der Hersteller des Gerätes, sondern der Aufsteller verantwortlich ist.
Sollen Geräte zertifiziert sein?
Wurde das Gerät auf Herz und Nieren geprüft und zertifiziert? Üblicherweise werden Spielplatzgeräte einer Baumusterprüfung von einem unabhängigen Prüfinstitut unterzogen. Die Geräte können dann mit einem GS-Zeichen oder mit einem TÜV-Mark gekennzeichnet werden. Diese Geräte entsprechen dem Stand der Technik und sollten bei richtigem Aufbau und Beachtung der Sicherheitsabstände und dem richtigen Fallschutz ein Maximum an Sicherheit für die Kinder gewährleisten. Dieses wird immer häufiger zusätzlich zur Baumusterprüfung durch eine Vorortabnahme nach Fertigstellung des Spielplatzes sichergestellt.
Der Autor: Kai Ebelt, TÜV Product Service, Niederlassung Hamburg, Sachverständiger für den Bereich Spielzeug und Spielplatz. Mitglied im Normungsausschuss