DEULA-Expertentipp: Spielplätze

Wer haftet, wenn auf kommunal betriebenen Spielplätzen etwas passiert? Der folgende Bericht erklärt, was Betreiber und Spielplatzprüfer zu beachten haben.

Eine Verpflichtung zur Kontrolle und Wartung  der Spielplätze wird für alle Betreiber von Spielplätzen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit dem § 823 Absatz 1 begründet. Dort heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“. In vielen Gerichtsurteilen wird dieser Paragraf für die Urteilsbegründung herangezogen und daraus die Verkehrssicherungspflicht hergeleitet. Im Absatz 2 desselben Paragrafen wird derjenige in die Haftung einbezogen, der gegen ein Schutzgesetz verstößt, womit die Haftung für Spielplatzgeräte durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als Schutzgesetz auf den Hersteller bzw. den Importeur gemeint ist. Die Spielplatzgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, welche in den DIN EN 1176/1177 beschrieben sind. Alle Hersteller und Importeure dürfen somit nur Spielplatzgeräte in Verkehr bringen, die diesen Normen und dadurch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielplätzen müssen die dauerhafte Sicherheit während des Betriebs durch regelmäßige Kontrollen, Instandhaltungen und Instandsetzungen gewährleisten.

Wer ist Betreiber?

Für öffentliche Spielplätze in den Wohngebieten sind in der Regel die Kommunen als Träger verantwortlich. Wurde der Platz von einem privaten Unternehmen geplant und erstellt, so sind die beteiligten Unternehmen für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Arbeiten verantwortlich. Der kommunale Träger kommt seinen Verpflichtungen nach, indem er zur Vermeidung von Unfällen zuallererst einmal fachkundiges Personal vorhält. Bauhofmitarbeiter können entsprechende Kenntnisse zum Beispiel während einer Ausbildung zum Geprüften Sachkundigen für die Prüfung von Spielplätzen an vielen DEULA-Bildungseinrichtungen erwerben und im Anschluss mit diesem Wissen ein Spielplatzmanagement aufbauen, dass eine regelmäßige Prüfung sichergestellt. Meist ist vom zuständigen Bauamt, Grünflächenamt bzw. in kleinen Kommunen vom Bürgermeister die Verantwortung für alle nötigen Veranlassungen mittels einer Dienstanweisung an den Bauhof delegiert.

Darüber hinaus handelt es sich auch bei Spielplätzen an Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren, Vereinen und anderen zugänglichen Plätzen um öffentliche Anlagen. Eigentümer oder Pächter sind dann Betreiber und stehen in der gleichen Verantwortung mit den gleichen Pflichten. Bei Unfällen müssen oftmals Schadenersatz und Schmerzensgeld geleistet werden und bei schweren oder gar tödlichen Unfällen kommt es zu Anklagen, die das Geschehen auch strafrechtlich aufarbeiten.

Was bedeutet „regelmäßige“ Prüfung?

In der DIN EN 1176-7 ist beschrieben, was unter einer regelmäßigen Kontrolle zu verstehen ist. Neben der jährlichen Hauptinspektion, die in etwa der Hauptuntersuchung beim Auto entspricht, gibt es die operative Inspektion. Alle ein bis drei Monate werden dabei Funktion, Verschleiß und Stabilität der Geräte überprüft. Am häufigsten jedoch findet die visuelle Routineinspektion statt. Besteht eine besondere Gefährdung des Platzes durch Vandalismus, kann eine tägliche Kontrolle angezeigt sein, meistens wird jedoch wöchentlich inspiziert. Dabei liegen die Schwerpunkte bei der Sauberkeit und Gefahrenquellen, die durch gewöhnliche Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüsse entstehen.

Arbeiten im Rahmen der visuellen Routine-Inspektion:

  • Eingänge und Einfriedungen kontrollieren
  • Beseitigen von Verschmutzungen (Sauberkeit + Hygiene)
  • Vandalismusschäden beseitigen bzw. melden
  • Fallschutzbereiche auflockern
  • Funktionskontrollen beweglicher und fester Teile
  • Fundamente wieder überdecken
  • Scharfe Kanten oder Ecken wie Holz-, Lack- oder Metallsplitter entfernen
  • Reparaturen umgehend weiter leiten
  • Bei Gefahr Gerät sperren, oder unbespielbar machen
  • Hinweise von Anwohnern (Spielplatzpaten) aufnehmen

Alle Untersuchungen werden dokumentiert, so dass sich ein fortlaufendes Bild der Verkehrssicherungsmaßnahmen eines jeden Spielplatzes ergibt.

Die DEULA rät

Manchmal gibt es Freiflächen, die mangels anderer Nutzung oder ganz bewusst als Bolzplätze einer willkürlichen Nutzung als Spielplatz überlassen werden, sogenannte „graue“ oder „schwarze Spielplätze“. Aus einer Elterninitiative heraus werden Fußballtore aufgestellt, jemand bringt einen wackeligen Basketballkorb mit und eventuell kommen Baumarktrutsche und -schaukel hinzu. Solche Geräte entsprechen in der Regel nicht den DIN EN 1176/1177 und werden deshalb auch nicht als Spielplatzgerät, sondern als Spielzeug für den nicht öffentlichen, privaten Gebrauch verkauft.

Was passiert nach einem Unfall auf einem solchen Platz? Als erstes wird der Ruf nach der Kommune aufkommen. Ist kein Aufsteller zu ermitteln, kann die Verantwortlichkeit beim Grundstückseigentümer liegen. Aufmerksames Bauhofpersonal sollte im Zuge einer Gefahrenabwehr erkennen, dass etwas schiefläuft und frühzeitig eingreifen. Ein Rückbau der Anlage wäre konsequent, würde aber ein unschönes Signal senden. Wenn möglich, sollte das bürgerliche Engagement in sichere Bahnen gelenkt werden.

Martin Themann, Technischer Ausbilder an der DEULA Westerstede

Fotos: Schmatzler

 

Der KT-Tipp: Fortbildungen für Spielplatzprüfer

Die DEULA Bildungseinrichtungen bieten unterschiedliche Kurse für das Spielplatz prüfende Personal an. Lehrgänge für die visuelle Routineinspektion und die operative Inspektion dauern zwei bis drei Tage, Seminare zum Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 fünf Tage. So kann bedarfsgerecht für ein gutes Spielplatzmanagement in jeder Kommune ausgebildet werden. Inhouseseminare sind möglich.

Weitere Informationen:
Bundesverband DEULA
Max-Eyth-Str. 12-18
26655 Westerstede
Tel. 04488 / 8301-50 /-21
www.deula.de
info@deula.de

Der DEULA-Expertentipp ist eine Serie in der Fachzeitschrift KommunalTechnik.