Umstellung von Nutzfahrzeug-Fuhrparks auf alternative Antriebe

Die Umstellung des Betriebsfuhrparks auf alternative Antriebe und die damit verbundenen Herausforderungen erklären wir am Beispiel der AWB Köln.
Ladekabel
Durch neue Antriebstechnologien ergeben sich veränderte Anforderungen an Werkstattinfrastruktur und -personal. (Foto: Archiv)

CVD – diese drei Buchstaben stehen für Clean Vehicles Directive und beschäftigen aktuell die Fuhrparkverantwortlichen von Kommunen sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die EU-Richtlinie, die in Form des SaubFahrzeugBeschG in deutsches Recht übertragen wurde, macht Vorgaben für den Mindestanteil von alternativen Antrieben bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge.

Ausgangssituation

Bis 2025 etwa muss jedes zehnte seit August 2021 beschaffte Fahrzeug der Klassen N2 und N3 ein sogenanntes „sauberes schweres Nutzfahrzeug“ sein, also über einen alternativen Antrieb verfügen. Ab 2026 steigt dieser Anteil auf 15 %.

Für Stadt-Busse gelten sogar Mindestziele von 45 % bzw. 65 % Mindestanteil sauberer schwerer Nutzfahrzeuge, wovon maximal die Hälfte zu 50 % emissionsfrei sein müssen.

Kölner Karneval
Vorteil von Elektroantrieben ist unter anderem der Einsatz zu geräuschsensiblen Tageszeiten. (Foto: AWB Köln)

Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen aber auch weitere Treiber eine Rolle beim Vorhaben vieler Fuhrparkbetreiber, ihre Flotte auf alternative Antriebe umzustellen. Insbesondere bei Unternehmen in kommunaler Hand sind es oft die Klimaziele des Gesellschafters, die den Rahmen für die Senkung der Treibhausgasemissionen des Fuhrparks setzen. Aber auch die Zahl der Akteure, die aus eigener Motivation und aufgrund der in der Dekarbonisierungs- oder Nachhaltigkeitsstrategie festgeschriebenen Selbstverpflichtung, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, wächst stetig.

Der wachsenden Nachfrage nach alternativen Antrieben begegnet die Anbieterseite mit einem wachsenden Fahrzeugangebot und zunehmend öffentlichkeitswirksam durchgeführten Erprobungen. Gerade batterieelektrische Antriebe sind bereits in vielen Fahrzeugklassen erhältlich. Der Einsatz von Wasserstoff, zumeist in Brennstoffzellenfahrzeugen, wird vielfach erprobt. Das Angebot an den bis vor kurzem noch sehr beliebten Gasfahrzeugen dagegen ist rückläufig. Dennoch setzten viele Kunden – zumindest bei Bestandsfahrzeugen – weiterhin auf diese Antriebstechnologie.

Herausforderung

Unabhängig von den Gründen für die Fuhrparkumstellung stellt deren Realisierung gerade im Bereich der Sonder- und Nutzfahrzeuge eine große Herausforderung dar, sowohl hinsichtlich der Fahrzeuge als auch der benötigten Infrastruktur.

Stadtreinigung Köln
Wie viele andere deutschen kommunalen Betriebe stehen auch die AWB Köln aktuell vor der Herausforderung der Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe. (Foto: AWB Köln)

Im Pkw-Bereich gibt es bereits heute ein breites Angebot an Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben in verschiedenen Fahrzeugklassen, die teilweise schon seit mehreren Jahren in Großserie gefertigt werden. Für den Interessenten ist es vergleichsweise einfach, sich einen Überblick über technische Eigenschaften, Anschaffungs- und Betriebskosten sowie Verfügbarkeit zu verschaffen. Mit in der Regel gegebener Kenntnis über den betrieblichen Einsatzzweck ist es für Fuhrparkverantwortliche möglich, mit geringem Aufwand geeignete Fahrzeuge auszuwählen.

Unterschiedliche Anforderungen

Im Bereich der Nutz- und Sonderfahrzeuge sind die Einsatzbedingungen und die daraus resultierenden Anforderungen an die Fahrzeuge deutlich heterogener als im Pkw-Segment. Bei Lkw für den Gütertransport wird bei der Fahrzeugauswahl je nach Anwendungsfall abgewogen zwischen Nutzlast, Ladevolumen und Reichweite. Im Bereich der Abfallentsorgung entscheidet das Einsatzgebiet über die benötigten Fahrzeugeigenschaften. Im Fall der AWB, die vor allem im städtischen Bereich mit häufigen Stopps tätig ist, sind Fahrzeuge mit Niederflurkabinen notwendig, die den Mitarbeitenden schnelles und sicheres Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug ermöglichen. Die topografisch bedingten Anforderungen, welche vor allem Einfluss auf die notwendige Antriebsleistung und Batteriegröße haben, sind wiederum geringer als in bergigen Regionen. Für Abfallsammeltouren im Bereich der eng bebauten Altstadt ist zudem die Wendigkeit kleinerer Fahrzeuge höher zu bewerten als ein maximales Ladevolumen.

Eine Anforderung, die nahezu alle Anwender an ihren Fuhrpark haben, ist eine hohe Verfügbarkeit: Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen über die gesamte Lebensdauer den Einsatzfall, für den sie angeschafft wurden, vollumfänglich und ausfallfrei bewältigen können.

Anders als bei reinen Pkw-Flotten wird die Wartung und Instandhaltung von Nutz- und Sonderfahrzeugflotten oft in Eigenregie mit betriebseigenen Werkstätten und Mitarbeitenden durchgeführt. Auch hier ergeben sich durch neue Antriebstechnologien veränderte Anforderungen an Werkstattinfrastruktur und -personal.

Nicht zuletzt ist die Wirtschaftlichkeit, gemessen anhand der TCO (Total Costs of Ownership), ein zentrales Entscheidungskriterium bei der Fahrzeugbeschaffung.

Nikolai Falter,

BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH

Den vollständigen Artikel lesen Sie in Ausgabe 5/23.