Schadensregulierung für Feuerwehrkartell-Opfer
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Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit den Firmen Iveco Magirus, Rosenbauer Deutschland (vormals Rosenbauer Feuerwehrtechnik) und Schlingmann eine Regulierungsvereinbarung zur außergerichtlichen Schadensbeseitigung aus dem sogenannten Feuerwehrbeschaffungskartell unterzeichnet. Danach erhalten geschädigte Kommunen von diesen Anbietern - die im Insolvenzverfahren befindliche Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG hat die Vereinbarung nicht unterzeichnet - über einen Regulierungsfonds einen Schadensausgleich für festgestellte kartellbedingte Überhöhungen der Preise bei kommunalen Beschaffungen von insgesamt rund 6,738 Millionen Euro.
Schnelle LösungDer Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sehen in dem Ergebnis eine gute Grundlage für eine außergerichtliche Einigung mit den beteiligten Anbietern von Feuerwehrfahrzeugen. Der erzielte Konsens zum Schadensausgleich sei zudem für die Kommunen ein Weg, schnell einen Schadensausgleich herbeizuführen und zahlreiche Einzelklageverfahren vor Gericht mit langer Zeitdauer und ungewissem Ausgang zu vermeiden. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Kommunen, sich der Regulierungsvereinbarung und der dazugehörigen Kommunalvereinbarung anzuschließen, die der Abwicklung des Schadensausgleichs zwischen den einzelnen Kommunen und den Unternehmen dient.
HintergrundHintergrund der jetzigen Vereinbarung war, dass das Bundeskartellamt am 28. Januar 2011 in einem Kartellverfahren rechtskräftig gewordene Bußgelder gegen die Rosenbauer Feuerwehrtechnik GmbH, Luckenwalde, die Schlingmann GmbH & Co KG, Dissen, und die Albert Ziegler GmbH & Co KG, Giengen an der Brenz, als Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen über 7,5 Tonnen verhängt hatte. Der ebenfalls erlassene Bußgeldbescheid gegenüber Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Ulm, vom 7. März 2012 ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle und weitere Infos unter: www.staedtetag.de
Bild: Stefan Leupold/pixelio.de