Maut-Befreiung für Abfallwirtschaft
Die Bundesregierung hat am 15.05.2018 den Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) verabschiedet. Nach dem Gesetzentwurf sollen u.a. die LKW-Mautsätze zum 01.01.2019 erhöht werden. Seit dem 01.07.2018 unterfallen zudem nicht nur die Bundesautobahnen, sondern sämtliche Bundesstraßen der Mautpflicht, wenn diese von Fahrzeugen befahren werden, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Ausgenommen hiervon sind u.a. Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienstes einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst.
Der VKU fordert deshalb, dass auch die LKW über 7,5 Tonnen von der Mautpflicht befreit werden, die zur Sicherstellung der öffentlichen Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie der öffentlichen Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung genutzt werden. Der Bundesrat hat sich der Argumentation des VKU angeschlossen. Der Bundesrat stellt fest, dass das mit der Ausdehnung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen verfolgte Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser bei Abfalltransporten zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung häufig weder möglich noch sinnvoll ist. Die Erweiterung der Maut bedeutet nicht unerhebliche Mehrbelastungen für die gesamte kommunale und private, mittelständisch geprägte Abfallwirtschaft. Dies gilt insbesondere in ländlich geprägten Regionen, in denen Abfallsammelfahrzeuge Bundesstraßen nutzen. Eine Lenkungswirkung durch die Maut ist hier technisch ausgeschlossen; eine Verlagerung des Verkehrs auf Stadt- und Kreisstraßen führt zudem nur zu noch höheren Umweltbelastungen. Darüber hinaus bestehen für viele Fahrzeuge der kommunalen Fuhrparks derzeit keine bzw. kaum umweltschonende Alternativmodelle. Der Verweis darauf, dass die Nutzung umweltfreundlicher Fahrzeuge die Mautlast senken kann, setzt jedoch die Beschaffung entsprechender LKW Modelle am Markt voraus. Da mangels gängiger und gut finanzierbarer Alternativen kaum Möglichkeiten bestehen, den kommunalen Fuhrpark zeitnah umzurüsten, kann die finanzielle Maut-Belastung für kommunale Unternehmen in absehbarer Zeit nicht gesenkt werden. Als Folge ist ein Anstieg der Preise und Gebühren für Abfallentsorgungsdienstleistungen zu erwarten, die auf die Verbraucher umgelegt werden. Diese Fahrzeuge sollten daher im Allgemeinwohlinteresse von der Mautpflicht generell ausgenommen werden.
Der Bundestag wird sich nun nach der Sommerpause im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit der Bitte des Bundesrats befassen. Der VKU wird die dortige Meinungsbildung aktiv begleiten.
Quelle: VKU