Martinsfeuer: Brand ja, Müllverbrennung nein
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Damit das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) einige Tipps. Wichtig: Es dürfen nur unbelastete und unbehandelte Hölzer sowie Grünschnitt verbrannt werden.
Strikt verboten sei das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählt auch Material, das die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoffbelastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergspfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen sowie Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.
Der AWB macht klar: Nicht nur das Verbrennen selbst, sondern bereits das Lagern solcher Materialien am Martinsfeuer zum Zweck der Verbrennung stellt einen Straftatbestand dar. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren und empfindliche Strafen.
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