Kranken Baum mitsamt Wurzeln entfernen
Kommunen sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Stand- und Bruchsicherheit ihrer Bäume zu überprüfen. Denn Totholz oder morsches Geäst stellen für Fußgänger und Fahrzeuge schon bei moderaten Windverhältnissen eine Gefahr dar. Ist die Verkehrssicherheit aufgrund von Bruchgefahr nicht mehr gewährleistet, haftet der Baumbesitzer – in diesem Fall die Kommune –, wenn es zu Schäden kommt. Hartmut Neidlein erstellt als Sachverständiger für die Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumschäden und Gehölzwert Gutachten für Kommunen: „Ursachen für bruchgefährdete Bäume können unter anderem parasitäre Pilze sein, die lebendes Holz besiedeln und abbauen, wie beispielsweise unterschiedliche Arten des Hallimasch.“ Bei Baumkontrollen hat er neben den kranken auch deren benachbarte Bäume im Blick. Denn Pilze können sich etwa über Wurzelverwachsungen verbreiten und nicht nur Ersatzpflanzungen, sondern auch umstehende, gesunde Bäume anstecken.
„Daher führt aus fachlicher Sicht kein Weg daran vorbei, befallene Bäume mitsamt Wurzeln zu entfernen. Nur durch eine Komplettrodung lässt sich Schadpilzen der Nährboden für eine Ausbreitung entziehen", so Neidlein. Deshalb entwickelte er schließlich ein Spezialwerkzeug, mit dem sich Stubben einschließlich Stark- und Seitenwurzeln schnell entfernen lassen. Mit dem Baggeranbaugerät Wurzelratte sollen sich Komplettrodungen einfach und in einem Arbeitsgang durchführen lassen. Neidlein dazu: „Beim Roden mit der Wurzelratte profitiert also nicht nur der Baumstandort, weil das Vorgehen fachlich korrekt ist, sondern auch die Kommune, weil sich Aufwand sparen lässt.“